Betreff
Ausbau der "Südstraße" in Wassenberg; hier: Vorstellung der Entwurfsplanungen für die Bürgerinformationsveranstaltung
Vorlage
BV/FB6/029/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Den vorgestellten Entwurfsplanungen zum Ausbau der „Südstraße“ in Wassenberg wird zugestimmt.

Mit den heutigen Planfassungen ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die „Südstraße“ in Wassenberg soll im Zuge einer notwendigen Kanalerneuerung gleichzeitig mit allen Teileinrichtungen ausgebaut werden.

Von Herrn Dipl.-Ing. Gietemann, Geilenkirchen, sind zwei Ausbauvarianten erarbeitet worden, die er in der Ausschusssitzung vorstellen wird (Flurkarte siehe Anlage).

 

a)  Bituminöser Ausbau mit beidseitigem Gehweg, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung. In den Platzbereichen sind gepflasterte Parkplätze mit kleinen Pflanzbeeten geplant.

 

b)  Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung. Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen Tiefbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind. In den Platzbereichen sind Parkplätze mit kleinen Pflanzbeeten geplant. Des Weiteren werden sämtliche  Einmündungsbereiche zu Straßen und den beiden „Plätzen“ durch ein andersfarbiges Pflaster optisch abgesetzt. Zur Verkehrsberuhigung sind einzelne Baumscheiben mit ebenfalls farblich abgesetztem Pflaster geplant.

 

Dieser Ausbau wird charakteristisch werden für den gesamten Ausbau des dortigen Wohnquartiers in künftigen Jahren.

 

Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung wird darauf hingewiesen, dass sich die „Südstraße“ in der Wasserschutzzone III B befindet. Da auch alle Hausanschlüsse erneuert werden, verfügen die Grundstückseigentümer im Anschluss an den Ausbau auch über den Nachweis der notwendigen Dichtheitsprüfungen für den Hausanschluss.

 

Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, mit den heute vom Ausschuss zugestimmten Entwurfsplanungen kurzfristig eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, so dass der Bauausschuss/Rat noch vor den Sommerferien den Beschluss des Bauprogramms fassen kann.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto