Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung;
hier: 1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen
1.4 Stellungnahmen, die nach Ablaufder öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingereicht wurden
Vorlage
BV/FB6/016/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.         Beschlüsse über die abwägungserheblichen Stellungnahmen

 

1.4       Nachträge, die nach Ablauf der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingereicht wurden.

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 4 zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Nach Abschluss des Verfahrens und Übersendung der entsprechenden Beschlussvorlage vom 21.03.2017 sind noch 3 ergänzende Stellungnahmen eingegangen, die rein vorsorglich verfahrensrechtlich noch Berücksichtigung im vorliegenden Abwägungsvorschlag finden und deshalb über diesen Nachtrag nachgereicht werden.

 

Es betrifft nachfolgende Stellungnahmen:

 

1. NABU Kreisverband Heinsberg, Wegberg, vom 28.03.2017 (Anlage 1)

2. Stadt Wegberg, Wegberg, vom 28.03.2017 (Anlage 2)

3. Erdbebenstation Bensberg, Universität zu Köln, vom 29.03.2017 (Anlage 3)

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurde der beigefügte Abwägungsvorschlag (Anlage 4) erstellt und zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Dieser Nachtrag ergänzt den Unterpunkt 1. – Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen – mit der Bezeichnung 1.4 und ist in der Abfolge der Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen unbedingt vor dem Feststellungsbeschluss gem. Ziffer 2. der Vorlage zu TOP 3 vom 21.03.2017 zu fassen.

 

Darüberhinaus wird auf die umfangreichen Ausführungen aus der Beschlussvorlage vom 21.03.2017 verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto