Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2017 auf Teilnahme am Projekt „Modellkommune Open Government“
Vorlage
BV/FB1/020/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

entfällt

 


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 01.03.2017 beantragt die SPD-Fraktion, die Stadt Wassenberg möge sich auf das Projekt des Bundesministeriums (BMI) „Modellkommune Open Government“ bis spätestens 21.04.2017 bewerben.

Der Antrag der SPD-Fraktion stützt sich auf den Teilnahmeaufruf des BMI für ein Pilotprojekt „Modellkommune Open Government“, in dem neun Modellkommunen ausgewählt werden, die Projektmittel in Höhe von 50.000,00 € erhalten können. Eine Antragstellung ist bis 21.04.2017 möglich.

 

Vorab wird darauf hingewiesen, dass ein vergleichbares Pilotprojekt über das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) angeboten wird. Im Rahmen dieses Pilotprojektes erfolgt eine Einzelfallförderung zwischen 12.000,00 € und 100.000,00 €. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Anteilsfinanzierung im Umfang von 80 %. Eine Antragstellung ist hier bis 28.04.2017 möglich.

 

Aufgrund der Fristsetzung 21.04.2017 bzw. 28.04.2017 zur Antragstellung ist in der Kürze der Zeit eine thematische Prüfung von Seiten der Verwaltung nicht möglich, so dass auch kein Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgen kann. Aus zeitlichen Gründen ist ebenso weder eine Beteiligung und Beratung im zuständigen Fachausschuss möglich. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion wird daher unmittelbar dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Inhaltlich wird zunächst auf die Teilnahmeaufrufe des MIK und des BMI verwiesen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind. Aus Sicht der Verwaltung wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen:

Open Government umfasst im Wesentlichen die kostenfreie Bereitstellung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung in maschinenlesbaren Formaten sowie die e-Partizipation (elektronische Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen).

 

Soweit eine Einführung von Open Government hier gewünscht ist, bedingt dies zunächst einer umfassenden Auseinandersetzung mit den entsprechenden Projekten sowie deren rechtlicher und praktischer Umsetzbarkeit (gesetzliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie eine Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller, so dass die Daten entsprechend für die Veröffentlichung aufbereitet werden können).

 

Der mit einer notwendigen Prüfung verbundene Verwaltungsaufwand ist derzeit mit den personellen Ressourcen der Verwaltung nicht umsetzbar; unabhängig von den hierfür aufzubringenden finanziellen Mitteln.

Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Frage, ob für eine Größenordnung von Wassenberg der mit einem solchen Projekt verbundene Aufwand (einschl. verpflichtender Teilnahme an diversen Workshops) verhältnismäßig ist. Ggfls. erscheint es sinnvoller, die Projektergebnisse einschl. des angestrebten Leitfadens abzuwarten. Ggfls. können sodann punktuell in der Praxis bereits erprobte und für eine Größenordnung der Stadt Wassenberg sinnvolle Open Government Maßnahmen umgesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto