Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck und 56. Änderung des Flächennutzungsplanes;
hier: a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB)
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB )
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB )
Vorlage
BV/FB6/017/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)        Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):

       Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der            frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dem           Abwägungsvorschlag (Anlage 1) zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

b)        Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

       Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und       sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird        dem Abwägungsvorschlag (Anlage 2) zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

c)        Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

       Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge aus den Verfahren der frühzeitigen       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der       Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2      Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2     Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 23. Juni 2016 u.a. beschlossen, im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck und parallel im Verfahren der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes das Plangebiet zu erweitern, und ferner die Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 erfolgte entsprechend der Bekanntmachung vom 22.02.2017 (Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 02/2017) vom

22. Februar bis einschl. 17. März 2017.

Nachfolgende Stellungnahme wurde hierzu abgegeben:

 

1.        Privat 1 vom 12.03.2017

 

Im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 20. März 2017 fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.

 

Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

 

1.        EBV GmbH, Hückelhoven, vom 16.03.2017,

2.        Geologischer Dienst, Krefeld, vom 03.03.2017,

3.        Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 08.03.2017,

4.        Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach, vom 15.03.2017,

5.        Landrat des Kreises Heinsberg, vom 17.03.2017,

6.        RWE Power AG, Köln, vom 07.03.2017,

7.        Erftverband, Bergheim, vom 03.03.2017,

8.        NEW Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 21.03.2017.

 

Die vorliegenden Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind im Ratsin-formationssystem abrufbar.

 

Die umfangreichen Entwürfe  (Bebauungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung Teil A, Begründung Teil B -Umweltbericht- einschl. artenschutzrechtliche Prüfung, städtebaulicher Entwurf, Verkehrs- und Lärmgutachten) sind ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge aus den Verfahren der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

 

 

 

Zur weiteren Information des Rates wird zum Erreichen der Zielsetzung dieses Bebauungsplanes wie folgt berichtet:

 

Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ hat neben der dringend benötigten Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken, dies auch zur Stärkung des Kindergarten- und Schulstandortes Orsbeck, das weitere Ziel, dass aus diesem Bebauungsplan eine zentrale und moderne Sportstätte entwickelt werden kann, die alle im Stadtgebiet vorhandenen Sportarten auf Freiluftsportstätten abdecken kann.

Trennen von der reinen Bauleitplanung muss man die Umsetzung eines derartigen Vorhabens.

Die Planungsphase einer Umsetzung konkreter Maßnahmen (z. B. zentrale Sportstätte) beginnt mit den notwendigen Abstimmungen, u. a. mit Vereinen und Schulen sowie der dazu notwendigen Beteiligung der Fachausschüsse. Diese Phase beginnt jedoch frühestens zu einem Zeitpunkt, wenn die Bauleitplanung einen genehmigungsreifen Verfahrensstand hat und zumindest das Umlegungsverfahren eingeleitet ist.

 

Auf der Grundlage des Ergebnisses der durchgeführten Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und dem Offenlagebeschluss in der Sitzung am 30.03.2017 ist gewährleistet, dass der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ – auch in Kenntnis der noch ausstehenden Planungsschritte bis hin zur Genehmigung – genehmigungsfähig sein wird. Auf der Grundlage dieser Verfahrensprognose ist nunmehr parallel beabsichtigt, in 04/2017 Gespräche mit den größten Grundstückseigentümern in diesem Gebiet zu führen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto