Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB2/012/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg wird hiermit beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

 

Die geänderte Entschädigungsverordnung legt den erhöhten 1-fachen Satz für Ausschussvorsitzende sowie den 1,5-fachen Satz für stellvertretende Fraktionsvorsitzende ab einer Fraktionsgröße von acht Mitgliedern (§ 46 Nr. 3 GO NRW spricht von mindestens acht Mitgliedern) fest. Ebenso macht die Entschädigungsverordnung nun landeseinheitliche Vorgaben zum Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 EUR/Stunde, der in der Hauptsatzung erhöht werden kann, sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 EUR/Stunde).

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat die Änderung der Entschädigungsverordnung zum Anlass genommen, die Mustersatzung (Stand: Januar 2017) zu ändern.

 

Unter Zugrundelegung der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 30.04.2008 und in Anlehnung an die o. a. Mustersatzung (Stand: Januar 2017) schlägt die Verwaltung vor, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen.

 

Die Gegenüberstellung der aktuellen Hauptsatzung und des überarbeiteten Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung mit Erläuterungen bzw. Begründung der Änderungen (u. a. auch in redaktioneller Hinsicht) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Hinweis:

Für die Neufassung der Hauptsatzung ist ein Ratsbeschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto