Betreff
Benennung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze
Vorlage
MV/FB2/002/2017
Art
Mitteilungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung vom 25.06.2014 erfolgte im Rahmen des Zugriffsverfahrens die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze.

Die Benennung der jeweiligen Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter fand in der Sitzung am 21.08.2014 wie nachstehend aufgeführt statt:

 

Ausschuss

Vorsitzender

Fraktion

Vertreter

Fraktion

Haupt- und Finanzausschuss x)

Bürgermeister Winkens

CDU

Wahl in der 1. HFA-Sitzung

CDU

Rechnungsprüfungsausschuss

Killat, Ulrich

CDU

Ruhrberg, André

CDU

Wahlprüfungsausschuss

Vieten, Silke

CDU

Peters, Rainer

CDU

Personalausschuss

Konarski, Sylke

SPD

Niethen, Sarah Christina

SPD

Bauausschuss

Simons, Heike

SPD

Konarski, Sylke

SPD

Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss

Maurer, Marcel

CDU

Kohnen, Hermann-Josef

CDU

Planungs- und Umweltausschuss

Dohmen, Karl-Heinz

CDU

Schiefke, Norbert

CDU

Kultur- und Sportausschuss

Schnorrenberg, Markus

SPD

Stangier, Bärbel

SPD

Schul-, Sozial- und Jugendausschuss

Winkens, Frank

CDU

Pickartz, Carina

(Nachfolgerin von Sascha Wolf)

CDU

 

 

x) Für die Verteilung des Ausschussvorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss findet § 58 Abs. 5 keine Anwendung; maßgebend ist die Regelung gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie folgt:

     „Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.“

 

Hinweise zur jetzigen Verfahrensweise:

Wird der Ausschuss nach der Auflösung gleich wieder neugebildet, so ist das Zugriffsverfahren nicht neu durchzuführen; dies entspricht der ständigen Beratungspraxis des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (vgl. StGB NRW vom 05.11.1992, lfd. Nr. 500, dort unter Ziffer 4.; wurde vom VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.Juli 1993, NWVBl. 1994, 179, bestätigt und entspricht der herrschenden Meinung).