Betreff
Kommunale Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg;
hier: Auflösung (ausgenommen Wahlprüfungsausschuss)
Vorlage
BV/FB2/006/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Erreichung der spiegelbildlichen Abbildung des Meinungs- und Kräftespektrums im Stadtrat werden zwecks Neubesetzung die nachstehenden kommunalen Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg hiermit aufgelöst:

 

  1. Haupt- und Finanzausschuss
  2. Rechnungsprüfungsausschuss
  3. Personalausschuss
  4. Bauausschuss
  5. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss
  6. Planungs- und Umweltausschuss
  7. Kultur- und Sportausschuss
  8. Schul-, Sozial- und Jugendausschuss

Sachverhalt:

 

Mit Schriftsatz vom 09.01.2017 haben die Stadtverordneten Horst Vaßen und Torsten Lengersdorf die Gründung der WFW-Fraktion (WirFürWassenberg) am 05.01.2017 angezeigt. Des Weiteren teilte Stadtverordneter Mario Gehr am 27.01.2017 mit, dass er aus der SPD-Fraktion sowie aus der SPD-Partei ausgetreten sei, jedoch sein Stadtratsmandat behalten werde.

Anschließend gab die WFW-Fraktion am 30.01.2017 bekannt, dass sie in ihrer Fraktionssitzung vom 27.01.2017 den Stadtverordneten Mario Gehr in ihre Fraktion aufgenommen habe.

 

Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, dass die Ausschüsse das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegeln müssen.

 

Keine Anwendung findet das verfassungsrechtlich geforderte Spiegelbildlichkeitsprinzip für die Besetzung eines externen Gremiums i. S. d. § 63 Abs. 2 (Vertretungen der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen) i. V. mit § 113 GO NRW (Vertreter der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen) oder die Besetzung eines anderen gemeindeexternen Gremiums aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen.

Daher ist bei der Besetzung ratsexterner Gremien wie Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen oder Verwaltungsräten das Spiegelbildlichkeitsprinzip nicht anzuwenden (OVG NRW). Entsprechendes gilt auch für die spezialgesetzlich geregelten Wahlen im interkommunalen Bereich, z. B. für eine Zweckverbandsversammlung oder Landschaftsversammlung.

 

Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto