Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 B "Roermonder Straße" in der Ortschaft Birgelen und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB6/004/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A:         Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

B:         Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4

            Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 3 zugestimmt.

 

C:         Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Feststellungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

Die parallele 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 u.a. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ und parallel die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 04. Oktober bis 04. November 2016 wurde fristgemäß die Stellungnahme eines Privaten eingereicht (Anlage 2).

 

Nachdem nach Abschluss der durchgeführten Offenlage im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt wurde, dass eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre, erfolgt die kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte.

 

Im Zuge dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse ist eine Änderung im Baufenster erforderlich.

 

Da dadurch die Grundzüge der Planung betroffen sind, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Beschluss, für den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes eine erneute Offenlage gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese fand statt vom 27. Dezember 2016 bis 27. Januar 2017.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

1.                  Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg/Viersen, vom 26.01.2017 (Anlage 4)

2.                  Landrat des Kreises Heinsberg, vom 26.01.2017 (Anlage 5)

3.                  Privat vom 24.01.2017 (Anlage 6)

4.                  Privat vom 10.01.2017 (Anlage 7).

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen (Anlage 8) ab.

 

Der Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B (Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffsbilanzierung) sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto