Betreff
Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB3/093/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg

 

a) Statistikzeitraum der Jahre 2010 bis 2015

b) Planungszeitraum der Jahre 2016 bis 2021

 

wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

 

Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg, erstellt von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH unter Beteiligung der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich, wurde am 03.11.2016 im Rat der Stadt Wassenberg vorgestellt. Der abschließende Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg wurde am 11.11.2016 dem Kreisbrandmeister übersandt, dessen Stellungnahme nunmehr vorliegt.

 

Herr Oebel, Mitarbeiter der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH Ist am 22.11.2016 terminlich verhindert. Für Fragen zur 2. Fortschreibung steht Herr Zens von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH zur Verfügung.