Beschlussvorschlag:
a) Das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“ in der Ortschaft Orsbeck wird eingestellt.
b) Der
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Grüner Weg“ in der Ortschaft Orsbeck vom 24.10.2001 wird
aufgehoben.
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 24.10.2001 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Grüner Weg“ beschlossen.
Im anschließenden
Bauleitplanverfahren ergaben sich erhebliche Bedenken. Vor allem hat sich wegen
der Auflagen der Bodendenkmalpflege zur Durchführung umfangreicher und
kostenträchtiger Prospektionsmaßnahmen, den Kaufpreisvorstellungen der
Eigentümer und unter Berücksichtigung einer dort vorhandenen geologischen
Störung mit entsprechend einzuhaltenden Abstandflächen bereits in 2004 die
weitere Umsetzung des Bebauungsplanes als unwirtschaftlich erwiesen.
Der Planungs- und
Umweltausschuss hat daher am 21.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 63
„Grüner Weg“ zugunsten einer zentral gelegenen Wohnbaufläche im derzeit sich in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ aufzugeben.
Die Einstellung des
Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“ sowie die Aufhebung
des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes sind nunmehr die
vorgeschriebene Schritte nach dem Baugesetzbuch.
Ein Übersichtsplan über die
Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Grüner Weg“ ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€
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Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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