Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Grüner Weg" in der Ortschaft Orsbeck; hier: Beschluss zur Einstellung des Verfahrens und zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
BV/FB6/062/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“ in der Ortschaft Orsbeck wird eingestellt.

 

b)    Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Grüner Weg“ in der   Ortschaft Orsbeck vom 24.10.2001 wird aufgehoben.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 24.10.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Grüner Weg“ beschlossen.

 

Im anschließenden Bauleitplanverfahren ergaben sich erhebliche Bedenken. Vor allem hat sich wegen der Auflagen der Bodendenkmalpflege zur Durchführung umfangreicher und kostenträchtiger Prospektionsmaßnahmen, den Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer und unter Berücksichtigung einer dort vorhandenen geologischen Störung mit entsprechend einzuhaltenden Abstandflächen bereits in 2004 die weitere Umsetzung des Bebauungsplanes als unwirtschaftlich erwiesen. 

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat daher am 21.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“ zugunsten einer zentral gelegenen Wohnbaufläche im derzeit sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ aufzugeben.

 

Die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 63 „Grüner Weg“ sowie die Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes sind nunmehr die vorgeschriebene Schritte nach dem Baugesetzbuch.

 

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Grüner Weg“ ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto