Betreff
Ausbau der Straße "Im Junkerbruch" (Teilstück von "Unter den Eichen" bis Einmündung "Auf dem Feldchen") in Birgelen; hier: Beschluss des Bauprogramms
Vorlage
BV/FB6/058/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Im Junkerbruch“ (Teilstück vom Einmündungsbereich „Auf dem Feldchen / Auf dem Dörchen“ bis zur Straße „Unter den Eichen“) in Birgelen wird wie folgt ausgebaut:

 

Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung. Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen Flachbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind.

Zur Verkehrsberuhigung wird im Kreuzungsbereich Im Junkerbruch/Auf dem Feldchen/Auf dem Dörchen eine Aufpflasterung errichtet.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Nachdem zwischenzeitlich die letzten Wohnhäuser im Bereich der Straße „Im Junkerbruch“ (Teilstück vom Einmündungsbereich „Auf dem Feldchen / Auf dem Dörchen“ bis zur Straße „Unter den Eichen“) fertiggestellt wurden, kann nunmehr der notwenige Straßenausbau erfolgen.

Die Verkehrsfläche umfasst durchgängig eine Breite von 5,00 m. Aufgrund dieser Fahrbahnbreite reduziert sich die Ausbauart in Fortsetzung der Fahrbahn der Straße „Unter den Eichen“ auf die Herstellung einer niveaugleichen Mischfläche in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung.

Zur Verkehrsberuhigung ist im Kreuzungsbereich Im Junkerbruch/Auf dem Feldchen/Auf dem Dörchen eine leichte Aufpflasterung vorgesehen.

 

Weiterhin ist beabsichtigt, den derzeit unübersichtlichen Kurvenbereich im Übergang der Straße „Im Junkerbruch“ zur Straße „Unter den Eichen“ etwas zu entschärfen, in dem der Engpass durch Inanspruchnahme einer kleinen Teilfläche des stadteigenen ehemaligen Bahngrundstücks aufgeweitet und der vorhandene Fußweg der Straße „Unter den Eichen“ bis zum Ende des Flurstücks 385 durchgezogen wird. Gleichzeitig wird mit der Beseitigung der Engstelle in diesem Bereich mit dem Einbau einer leicht überfahrbaren Schwelle die Möglichkeit geschaffen, dass das Oberflächenwasser bei Starkregen auch in den angrenzenden Graben fließen kann. Der Kostenanteil für die Aufweitung im Bereich des ehemaligen Bahndammes zählt nicht zu den Ausbaukosten der beitragspflichtigen Maßnahme der Straße „Im Junkerbruch“.

 

Die Baukosten für den Ausbau der Erschließungsanlage werden auf der Grundlage von Durchschnittswerten aus den letzten Tiefbaumaßnahmen mit insgesamt brutto rd. 108.000,00 € beziffert (Kostenschätzung). Davon beträgt der umlagefähige Aufwand insgesamt rd. 60.300,00 €. Unter Zugrundelegung einer ermittelten beitragspflichtigen Grundstücksfläche von insgesamt rd. 7.190,00 m² für diesen Ausbaubereich errechnet sich ein voraussichtlicher Beitragssatz von 8,38 €/m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

 

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist entbehrlich, auch vor dem Hintergrund, dass den meisten Grundstückseigentümern der anstehende Ausbau bereits seit dem Vorjahr bekannt ist (für das Haushaltsjahr 2016 eingeplant).

Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits in der 30. Kalenderwoche schriftlich über den Ausbau der Straße informiert.

 

Die dem Schreiben an die Grundstückseigentümer beigefügten Anlagen 1 - 4 liegen auch dieser Beschlussvorlage bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

         108.000,00  

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

        47.700,00  

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

          60.300,00 €

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit   50.000,00 €

                  102.000,00 €

(Mehreinnahmen gleichen die Mehrkosten lt. Kostenschätzung aus)        

Kostenstelle/Konto

 

 

91210137  /  688100

91210137  /  785200