Betreff
Endausbau der "Heckenstraße" in Effeld im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78 "Heckenstraße"; hier: Beschluss des Bauprogramms
Vorlage
BV/FB6/057/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die „Heckenstraße“ in Effeld im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ wird wie folgt ausgebaut:

 

Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung sowie 1-2 Pflanzbeete sofern im Zuge des Ausbaus vor Ort mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen erzielt werden kann (daher im Bauprogramm lediglich als Option enthalten). Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen Flachbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind.

 

 

 


Sachverhalt:

Die „Heckenstraße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 78 „Heckenstraße“ soll ausgebaut werden.

Da es sich um eine relativ kleine Stichstraße mit Wendehammer handelt, kommt nur ein niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung sowie 1-2 Pflanzbeete sofern im Zuge des Ausbaus vor Ort mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen erzielt werden kann (daher im Bauprogramm lediglich als Option enthalten) in Frage.

 

Die Kosten des Endausbaus wurden von den Grundstückseigentümern bereits abgelöst bzw. Vorausleistungen in der erforderlichen Höhe erhoben.

 

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist somit entbehrlich. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits in der 30. Kalenderwoche schriftlich über den Ausbau der Straße informiert.

 

Die dem Schreiben an die Grundstückseigentümer beigefügten Anlagen 1 - 3 liegen auch dieser Beschlussvorlage bei.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

         180.000,00  

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

         18.000,00 €

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

        162.000,00 €

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit € 180.000,00 €   

Kostenstelle/Konto

 

91210118  / 785200