Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Es liegen keine
Anregungen und Bedenken vor.
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hatte in seiner Sitzung am 21. April 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Im Rahmen der vom 27. Juni bis 27. Juli 2016 durchgeführten öffentlichen Auslegung wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Lediglich der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 25.07.2016 (Anlage 1) dargelegt, dass aus den vom Kreis Heinsberg zu vertretenen Belangen gegen die betroffene Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben werden.
Nachfolgende Anlagen sind ferner beigefügt:
Anlage 2: Übersichtsplan des Plangebietes,
Anlage 3: Entwurf des Rechtsplanes,
Anlage 4: Entwurf der Begründung,
Anlage 5: Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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