Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 54 „Monesfeld“ in der
Ortschaft Myhl wird in einem 2. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel
geändert, die auf dem Grundstück Gemarkung Myhl, Flur, 1, Flurstück 899, Pfarrer-Akens-Straße,
festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
aufzugeben und dort ein Baufenster auszuweisen.
Des Weiteren wird die auf dem Grundstück Gemarkung
Myhl, Flur 1, Flurstück 923, Brabanter Straße/Kirchenbusch, festgesetzte
öffentliche Grünfläche ersatzlos gestrichen.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 54 „Monesfeld“ ist seit dem Jahre 2000 rechtsverbindlich
und wurde zwischenzeitlich bereits einmal geändert.
In seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der Wirtschaftsförderungs- und
Grundstücksausschuss des Rates der Stadt Wassenberg beschlossen, die
Spielplatzfläche auf dem Grundstück Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstück 899,
Pfarrer-Akens-Straße, sowie die öffentliche Grünfläche auf dem Grundstück
Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstück 923, Brabanter Straße/Kirchenbusch,
aufzugeben und den Bebauungsplan Nr. 54 „Monesfeld“ zu ändern, damit diese
Grundstücke anschließend veräußert werden können. Die Spielgeräte werden auf
die in unmittelbarer Nähe gelegenen großen Spielfläche Gemarkung Myhl, Flur 1,
Flurstück 855, verlegt.
Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 54 „Monesfeld“ festgesetzte öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz auf dem Grundstück Gemarkung
Myhl, Flur, 1, Flurstück 899, Pfarrer-Akens-Straße, wird aufgegeben und es wird
dort ein Baufenster ausgewiesen. Des Weiteren wird die festgesetzte öffentliche
Grünfläche auf dem Grundstück Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstück 93, Brabanter
Straße/Kirchenbusch, ersatzlos gestrichen.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die
Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Monesfeld“
ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|