Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung
Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Verkehrsfläche
ersatzlos zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen. Des
Weiteren soll eine Überfahrtsmöglichkeit über den festgesetzten Grünstreifen in
die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung
Forst“ ist seit dem Jahre 2008 rechtsverbindlich.
Die Verwaltung hat den Bau
der Erschließungsstraße mit Wendehammer bislang zurückgestellt, dies auch in
Kenntnis von beabsichtigten Betriebserweiterungen zweier Gewerbebetriebe.
In seiner Sitzung am 30.06.2016
hat der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss des Rates der Stadt
Wassenberg nunmehr beschlossen, das Gewerbegrundstück Gemarkung Wassenberg,
Flur 6, Flurstück 506 (Bebauungsplangebiet Nr. 17 D) an zwei Gewerbebetriebe
zwecks Betriebserweiterung zu veräußern. Hierdurch wird der Bau der im
Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße mit Wendehammer hinfällig.
Die derzeit im Bebauungsplan
Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ festgesetzten Erschließungsstraße
wird aufgegeben und das Baufenster angepasst sowie eine Überfahrtsmöglichkeit
über den festgesetzten Grünstreifen in die textlichen Festsetzungen
aufgenommen.
Die Grundzüge der Planung
werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein Übersichtsplan über die
Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ ist
als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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