hier: Spielanlage Kirchenbusch im Stadtteil Myhl
Beschlussvorschlag:
Entlang des Flurstückes 995 errichtet der Stadtbetrieb bis Mitte November 2010 einen max. 2,50 m hohen Wildschutzzaun bzw. Knotengitterzaun.
Sachverhalt:
Mit beigefügten Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 1) richtet Herr Ralph
Müller, Kirchenbusch 24, 41849 Wassenberg, eine Beschwerde an den Rat der Stadt
Wassenberg gem. § 24 GO NW bezüglich eines fehlenden Ballfanges entlang seines
Wohngrundstücks, das unmittelbar an den dort gelegenen Spielplatz der Stadt
Wassenberg angrenzt.
Dieser Schriftsatz wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 01.07.2010
unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben.
Über Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NW entscheidet der Haupt-
und Finanzausschuss gem. § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung vom 01.07.2010.
Zum Inhalt der Beschwerde wird mitgeteilt, dass die Stadt auf dem im
Bebauungsplangebiet Monesfeld liegenden Spielplatzgrundstück keine Basketballanlage
gem. Sportstättenverordnung eingerichtet hat. Auf der Spielplatzfläche (Wiese)
wurden lediglich parallel zum Grundstück des Beschwerdeführers zwei
Basketballkörbe aufgestellt, die – wenn auch nicht Sportstätten gemäß – ein
Bespielen dieser beiden Basketballkörbe ermöglichen. Die beiden Basketballkörbe
stehen in einem seitlichen Abstand von ca. 7,50 m zum Grundstück des
Beschwerdeführers.
Da das Grundstück des Beschwerdeführers nicht eingefriedigt ist und die
im Grenzbereich errichtete Hecke sich noch nicht in einem geschlossenen Zustand
befindet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spielbälle auf dem Grundstück
des Beschwerdeführers landen. Schäden an dieser noch nicht geschlossenen Hecke
sind augenscheinlich nicht erkennbar, zumal der Beschwerdeführer einen offenen
Zugang von seinem Grundstück zum Spielplatzgrundstück vorhält.
Da sich die beiden Basketballkörbe nur im Bereich des Grundstücks des
Beschwerdeführers befinden wird der Stadtbetrieb als Abhilfemaßnahme bis zum 15.11.2010 entlang der Grenze des
Flurstücks 995 einen Wildschutz- bzw. Knotengitterzaun, max. 2,50 m hoch,
errichten.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
bisher |
Kostenstelle/Konto
90240100/542100 |