Betreff
Beschwerde und Anregung an den Rat der Stadt Wassenberg gem. § 24 GO NW;
hier: Spielanlage Kirchenbusch im Stadtteil Myhl
Vorlage
FB5/087/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Entlang des Flurstückes 995 errichtet der Stadtbetrieb bis Mitte November 2010 einen max.  2,50 m hohen Wildschutzzaun bzw. Knotengitterzaun.

 


Sachverhalt:

 

Mit beigefügten Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 1) richtet Herr Ralph Müller, Kirchenbusch 24, 41849 Wassenberg, eine Beschwerde an den Rat der Stadt Wassenberg gem. § 24 GO NW bezüglich eines fehlenden Ballfanges entlang seines Wohngrundstücks, das unmittelbar an den dort gelegenen Spielplatz der Stadt Wassenberg angrenzt.

 

Dieser Schriftsatz wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 01.07.2010 unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben.

Über Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NW entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung vom 01.07.2010.

 

Zum Inhalt der Beschwerde wird mitgeteilt, dass die Stadt auf dem im Bebauungsplangebiet Monesfeld liegenden Spielplatzgrundstück keine Basketballanlage gem. Sportstättenverordnung eingerichtet hat. Auf der Spielplatzfläche (Wiese) wurden lediglich parallel zum Grundstück des Beschwerdeführers zwei Basketballkörbe aufgestellt, die – wenn auch nicht Sportstätten gemäß – ein Bespielen dieser beiden Basketballkörbe ermöglichen. Die beiden Basketballkörbe stehen in einem seitlichen Abstand von ca. 7,50 m zum Grundstück des Beschwerdeführers.

Da das Grundstück des Beschwerdeführers nicht eingefriedigt ist und die im Grenzbereich errichtete Hecke sich noch nicht in einem geschlossenen Zustand befindet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spielbälle auf dem Grundstück des Beschwerdeführers landen. Schäden an dieser noch nicht geschlossenen Hecke sind augenscheinlich nicht erkennbar, zumal der Beschwerdeführer einen offenen Zugang von seinem Grundstück zum Spielplatzgrundstück vorhält.

Da sich die beiden Basketballkörbe nur im Bereich des Grundstücks des Beschwerdeführers befinden wird der Stadtbetrieb als Abhilfemaßnahme  bis zum 15.11.2010 entlang der Grenze des Flurstücks 995 einen Wildschutz- bzw. Knotengitterzaun, max. 2,50 m hoch, errichten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit 5.800,00 € wie  

     bisher                                

Kostenstelle/Konto

 

 

90240100/542100