Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung; hier: a) Vorstellung und Beschlussfassung über das Ergebnis der überarbeiteten Potenzialanalyse, b) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/045/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der vorgestellten, überarbeiteten Potenzialanalyse wird zugestimmt.

 

 

b)

Planungsziel der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg ist die planungsrechtliche Steuerung auf Basis eines gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Wassenberg.

 

Für den ermittelten Potenzialbereich 1 (Flächen im Birgeler Wald), mit dem die Stadt der Windenergie im Stadtgebiet ausreichend Raum geben würde, ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte am 18. April 2012 (TOP 7.) den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkungen gefasst. Die entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 4/2012 am 19. April 2012.

 

Mit dem seinerzeit ermittelten Potenzialbereich im Birgeler Wald wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -vom 15.06. bis 19.07.2013- sowie parallel das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -vom 19.06.2013 bis 19.07.2013- durchgeführt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und unter Berücksichtigung eingetretener gesetzlicher Änderungen (u. a. neuer Windenergieerlass) sowie den Auswirkungen neuerer Rechtssprechung wurde die Potentialanalyse umfassend überarbeitet. Die Vergabe hierzu erfolgte mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 23. November 2015 (TOP 6).

 

In der Ausschusssitzung wird die überarbeitete Potenzialanalyse vorgestellt und erläutert.

 

Den Ratsfraktionen wird je 1 Dokument der umfangreichen Potenzialanalyse in Papierform zur Verfügung gestellt; diese Unterlagen können auch online im Ratsinformationssystem abgerufen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto