Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 B "Roermonder Straße" in der Ortschaft Birgelen und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis der durchgeführtenBeteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/044/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

(BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

c)             Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

(BauGB):

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.

Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.

Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Auf den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.

Der Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und Privaten:

Anlage 2          EBV GmbH, Hückelhoven,

Anlage 3          EWV, Stolberg, regionetz GmbH, Eschweiler

Anlage 4          Geologischer Dienst NRW, Krefeld,

Anlage 5          Kreiswasserwerk Heinsberg, Wegberg,

Anlage 6          NEW Netz GmbH, Geilenkirchen,

Anlage 7          Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach,

Anlage 8          Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,

Anlage 9          Landrat des Kreises Heinsberg, Heinsberg,

Anlage 10        RWE Power AG, Köln,

Anlage 11        Wasserverband Eifel-Rur, Düren,

Anlage 12        Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,

Anlage 13        Erft-Verband, Bergheim,

Anlage 14        Privat 1,

Anlage 15        Privat 2,

Anlage 16        Privat 3.

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen ab (Anlage 17).

Die Entwürfe der Begründung Teil A (Anlage 18) Teil B „Umweltbericht“ (Anlage 19)  sowie des Bebauungsplanes einschl. textlicher Festsetzungen (Anlage 20) sind als weitere Anlagen  beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto