Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird
dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 1 zugestimmt.
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das
Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Auf den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.
Der Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und Privaten:
Anlage 2 EBV GmbH, Hückelhoven,
Anlage 3 EWV, Stolberg, regionetz GmbH, Eschweiler
Anlage 4 Geologischer Dienst NRW, Krefeld,
Anlage 5 Kreiswasserwerk Heinsberg, Wegberg,
Anlage 6 NEW Netz GmbH, Geilenkirchen,
Anlage 7 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach,
Anlage 8 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,
Anlage 9 Landrat des Kreises Heinsberg, Heinsberg,
Anlage 10 RWE Power AG, Köln,
Anlage 11 Wasserverband Eifel-Rur, Düren,
Anlage 12 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,
Anlage 13 Erft-Verband, Bergheim,
Anlage 14 Privat 1,
Anlage 15 Privat 2,
Anlage 16 Privat 3.
Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen ab (Anlage 17).
Die Entwürfe der Begründung Teil A (Anlage 18) Teil B „Umweltbericht“ (Anlage 19) sowie des Bebauungsplanes einschl. textlicher Festsetzungen (Anlage 20) sind als weitere Anlagen beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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