Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen stv. Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes Wassenberg, Christoph Stassny, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Pützchensweg 34 b, gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW - SchAG NW - für weitere 5 Jahre zum stv. Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg wiederzuwählen.
Sachverhalt:
Im November 2016
läuft die Amtszeit des stv. Schiedsmannes, Christoph Stassny, Pützchensweg 34
b, 41849 Wassenberg, für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg, ab.
Herr Stassny
erklärte sich mit Schreiben vom 18.04.2016 bereit, im Falle einer Wiederwahl,
das Amt des stv. Schiedsmannes für weitere 5 Jahre auszuüben.
Mit Schreiben
vom 26.04.2016 sowie 02.06.2016 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber
informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge weiterer geeigneter
Personen für das Amt des stv. Schiedsmannes/der stv. Schiedsfrau gebeten.
Weitere
Vorschläge auf Grund dieser Schreiben gingen nicht ein.
Gegen die
Wiederwahl des Herrn Christoph Stassny für das Amt des stv. Schiedsmannes
bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken.
Gem. § 5 des
Schiedsamtsgesetzes NW werden die Schiedspersonen vom Direktor des
Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.