Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 "Orsbecker Feld" in der Ortschaft Orsbeck und 56. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b)Beschluss zur Erweiterung des Plangebietes
c) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
d) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/034/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)             Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 1) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt und dient somit als rechtliche Grundlage für die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte.

 

b)             Die Erweiterung des Plangebietes um das Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 208 und eine Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 207 (ca. 1.200 qm) wird beschlossen.

 

c)             Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ und der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten Unterpunkte a) und b) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

d)             Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ und der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten Unterpunkte a) und b) ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 56. Änderungsverfahren zu ändern; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2016 im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 05/2016.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebracht:

 

Nr. 01 (Anlage 2),        EBV GmbH, Hückelhoven, Schreiben vom 20.05.2016,

Nr. 02 (Anlage 3),        regionetz GmbH, Eschweiler, Schreiben vom 24.05.2016,

Nr. 03 (Anlage 4),        Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom 24.05.2016,

Nr. 04 (Anlage 5),        Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Wegberg, Schreiben vom 23.05.2016.

Nr. 05 (Anlage 6),        NEW Netz GmbH, Gelsenkirchen, Schreiben vom 24.05.2016,

Nr. 06 (Anlage 7),        Landesbetrieb Straßenbau NRW, Wesel, Mail vom 10.06.2016,

Nr. 07 (Anlage 8),        Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg,                                             Viersen, vom 13.06.2016,

Nr. 08 (Anlage 9),        Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen,

                                    Schreiben vom 07.06.2016,

Nr. 09 (Anlage 10),      Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Schreiben vom 07.06.2016,

Nr. 10 (Anlage 11),      Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, Schreiben vom 03.06.2016,

Nr. 11 (Anlage 12),      Erftverband, Bergheim, Schreiben vom 23.05.2016

 

Durch den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Nr. 208, wird das Bebauungsplangebiet nunmehr neben der verkehrlichen Anbindung über die Heinsberger Straße

-B 221- zusätzlich noch an die vorhandene Haupterschließungsstraße „Weilerstraße“ angebunden. Somit erhält das Bebauungsplangebiet eine optimale Anbindung an die innerörtliche Infrastruktur des Stadtteils Orsbeck. In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig eine Teilfläche des Flurstücks 207 in die geänderte räumliche Abgrenzung des Bebauungsplangebietes einbezogen.

Eine weitergehende Einbeziehung rückwärtiger Grundstücksteile der von der Weilerstraße erschlossenen Wohngrundstücke in die Abgrenzung des zukünftigen Bebauungsplangebietes kann aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Eigentümerabfrage nicht vorgenommen werden.

 

Der angepasste städtebauliche Vorentwurf wird in der Sitzung durch die Planungsgruppe Scheller vorgestellt.

 

Die beabsichtigte 56. Flächennutzungsplanänderung sowie die neue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ sind aus der Anlage 13 ersichtlich.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto