Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 B "Roermonder Straße" in der Ortschaft Birgelen und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: a) Vorstellung des Planentwurfes, b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), c) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/016/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)             Dem vorgestellten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der

Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

 

b)             Mit dem Planentwurf erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

c)             Mit dem Planentwurf erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Auf den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) sowie auf den Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2)  wird verwiesen.

 

Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.

 

In der Ausschusssitzung erfolgt die ausführliche Vorstellung des Planentwurfes.

 

Auf der Grundlage dieses Planentwurfes ist dann vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto