Betreff
Wahl von Ausschussmitgliedern als weitere Vertreter im Falle der Verhinderung der persönlichen Vertreter gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg;
Vorlage
BV/FB2/014/2016
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Wassenberg werden in den bestehenden
Ratsausschüssen die Stadtverordneten, die dem jeweiligen Ausschuss nicht
bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer
Reihenfolge als Vertreter bzw. Vertreterin im Verhinderungsfalle des
persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.