Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg, Effelder Waldsee;
hier: Abwägung aller durchgeführten Beteiligungsverfahren und Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB6/013/2016
Art
Beschlussvorlage

Vor dem abschließenden Beschluss ist es erforderlich, alle durchgeführten Beteiligungsverfahren durch den Stadtrat abzuwägen.

 

a)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 einschließlich

Bürgerinformationsveranstaltung am 11. Juni 2013 sowie Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  vom 07. Mai bis 07. Juni 2013

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Stadt Wassenberg vom 04. Juli 2013 zu TOP 4. (Anlage 1).

 

b)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28. August 2013 – 30. September 2013.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Stadt Wassenberg vom 16. Oktober 2013 zu TOP 4. (Anlage 2).

 

c)        Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 18. November bis 20. Dezember 2013

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Rates der Stadt Wassenberg vom

13. Februar 2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss)  zu TOP 4. (Anlage 3).

 

d)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 20. Oktober bis 21. November 2014

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Rates der Stadt Wassenberg vom

11. Dezember 2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss) zu TOP 10. (Anlage 4).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 21. Januar bis 22. Februar 2016

 

1.        Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt (Anlage 5)

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Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nach wie vor grundsätzlich keine Bedenken, wenn entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens die Waldseestraße verbreitert und ein Rad-/Gehweg angelegt wird.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen. Entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens wird die Waldseestraße in einigen Bereichen punktuell verbreitert und ein Rad-/Gehweg ab niederländischer Grenze über die Bruchstraße und Waldseestraße bis zur K 21 angelegt; eine entsprechende Planung für einen Förderantrag wird derzeit erstellt.

 

2.        Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt

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Zudem wird  auf die am 09.12.2015 zwischen Stadt Wassenberg, Kreispolizeibehörde und Straßenverkehrsamt abgestimmte verkehrliche Regelung für den Bereich der temporären Bedarfsparkplätze hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Die am 09.12.2015 zwischen Stadt Wassenberg, Kreispolizeibehörde und Straßenverkehrsamt abgestimmte verkehrliche Regelung für den Bereich der temporären Bedarfsparkplätze wird mit den Betreibern entsprechend umgesetzt.

 

f)          Beschlussvorschlag:

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt (Feststellungsbechluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Im Verfahren der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg, Effelder Waldsee, steht nunmehr der Feststellungsbeschluss an.

 

Die vom Stadtrat zu beschließende 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Vor dem abschließenden Beschluss ist es erforderlich, alle durchgeführten Beteiligungsverfahren durch den Stadtrat abzuwägen.

 

Entsprechend wird auf die Punkte a) bis d) im Beschlussvorschlag mit den entsprechenden Anlagen 1 – 4 verwiesen.

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Zur planungsrechtlichen Sicherung der zusätzlich auszuweisenden temporären Bedarfsparkplätze für die Besucher der Einrichtungen am Effelder Waldsee bedarf es einer ergänzenden Darstellung im Flächennutzungsplan.

 

Aus diesem Grunde fasste der Stadtrat am 24. September 2015 den Beschluss, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg im Bereich Effelder Waldsee mit den geänderten Rahmenbedingungen der überlagernden Kennzeichnung von Parkplatzflächen einschließlich deren umweltbezogener Belange und Informationen (die Darstellung der temporären Bedarfsparkplätze wird nachwievor im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft belassen) erneut für die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 21. Januar bis 22. Februar 2016.

 

Innerhalb dieser Frist wurden 2 Stellungnahmen vorgelegt:

 

1.        Kreis Heinsberg -Straßenverkehrsamt- vom 16.02.2016 (Anlage 5),

2.        Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, vom 22.02.2016 (Anlage 6).

 

Während die Anregungen und Bedenken des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg im Beschlussvorschlag behandelt werden, beinhaltet die Stellungnahme der Landwirtschafts-kammer lediglich landwirtschaftliches Fachrecht; dieses ist im Verfahren der FNP-Änderung nicht abwägungsrelevant.

 

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage 7 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto