Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 A "Roermonder Straße" in der Ortschaft Wassenberg; 1. Änderungsverfahren; hier: a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/007/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Wassenberg ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2015 (TOP 4.) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Wassenberg in einem 1. Änderungsverfahren mit dem Ziel zu ändern, dass durch die Aufnahme einer ergänzenden textlichen Festsetzung hinsichtlich Sollgeländehöhe eine abschließende Regelung getroffen werden sollen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Anregungen und Bedenken wurden in beiden Verfahren nicht vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 80 A „Roermonder Straße“, 1. Änderung, ab.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto