Betreff
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg (Feuerwehrgebührensatzung)
Vorlage
FB3/010/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  Die beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei     

  Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg

  (Feuerwehrgebührensatzung) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die bisher gültige Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg datiert vom 20. März 2000.

 

Neben einigen kleineren redaktionellen Änderungen war die Überarbeitung der Satzung deshalb notwendig geworden, um im § 2 Abs. 1 den Satz 2 neu aufzunehmen:

„Besteht neben der Pflicht ……………“

 

Die im § 41 Abs. 2 FSHG vorgenommene Ergänzung beinhaltet, dass der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten ist, wenn neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung besteht.

 

Diesbezüglich hat das OVG NRW mit Entscheidung vom 16. Februar 2007 klargestellt, dass die Beseitigung einer Ölspur auf öffentlichen Verkehrsflächen durch die Feuerwehr eine Hilfeleistung in einem Unglücksfall darstellt und damit auch originäre Aufgabe der Feuerwehr gemäß FSHG ist. Bei Nichterreichbarkeit des Straßenbaulastträgers müssen deshalb Feuerwehr und Polizei zur Gefahrenabwehr tätig werden.

 

 

Des Weiteren war es erforderlich, den bestehenden Kostentarif (Anlage zur Satzung) entsprechend anzupassen.

 

Bei der Neuberechnung der Stundensätze der Feuerwehrfahrzeuge wurden zugrundegelegt:

·        ermittelter Zeitwert zum Bezugsstichtag 01.01.2007

·        Restlaufzeit im Rahmen der Abschreibung

·        tatsächliche Ist-Ausgaben je Fahrzeug im Jahre 2008

·        konkrete Einsatzzeiten aufgrund der Feuerwehreinsatzberichte aus dem Jahre 2008

 

Bedingt durch die v. g. Kriterien gab es als Berechnungsergebnis teilweise gravierende Unterschiede in den ermittelten Stundensätzen. In Abstimmung mit der Wehrleitung wurde sich jedoch in der Form verständigt, aus der jeweiligen Fahrzeuggruppe einen Mittelwert zu berechnen, der als entsprechende Bezugsgröße im Kostentarif aufzunehmen ist.

 

 

Aus Sicht von Feuerwehr und Verwaltung sind diese jetzt vorgeschlagenen Stundensätze  für die jeweiligen Fahrzeuggruppen eine realistisch angemessene Berechnungsgrundlage, die auch dem Stundensatz anderer kreisangehöriger Kommunen annähernd entspricht.

 


Anlagenverzeichnis:

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg (Feierwehrgebührensatzung)