Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren bei
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Wassenberg
(Feuerwehrgebührensatzung) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die bisher gültige Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg datiert
vom 20. März 2000.
Neben einigen kleineren redaktionellen Änderungen war die Überarbeitung
der Satzung deshalb notwendig geworden, um im § 2 Abs. 1 den Satz 2 neu
aufzunehmen:
„Besteht neben der Pflicht ……………“
Die im § 41 Abs. 2 FSHG vorgenommene Ergänzung beinhaltet, dass der
Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen
Behörde oder Einrichtung zu erstatten ist, wenn neben der Pflicht der Feuerwehr
zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur
Schadensverhütung und Schadensbekämpfung besteht.
Diesbezüglich hat das OVG NRW mit Entscheidung vom 16. Februar 2007
klargestellt, dass die Beseitigung einer Ölspur auf öffentlichen
Verkehrsflächen durch die Feuerwehr eine Hilfeleistung in einem Unglücksfall
darstellt und damit auch originäre Aufgabe der Feuerwehr gemäß FSHG ist. Bei
Nichterreichbarkeit des Straßenbaulastträgers müssen deshalb Feuerwehr und
Polizei zur Gefahrenabwehr tätig werden.
Des Weiteren war es erforderlich, den bestehenden Kostentarif (Anlage
zur Satzung) entsprechend anzupassen.
Bei der Neuberechnung der Stundensätze der Feuerwehrfahrzeuge wurden
zugrundegelegt:
·
ermittelter Zeitwert zum Bezugsstichtag 01.01.2007
·
Restlaufzeit im Rahmen der Abschreibung
·
tatsächliche Ist-Ausgaben je Fahrzeug im Jahre 2008
·
konkrete Einsatzzeiten aufgrund der
Feuerwehreinsatzberichte aus dem Jahre 2008
Bedingt durch die v. g. Kriterien gab es als Berechnungsergebnis
teilweise gravierende Unterschiede in den ermittelten Stundensätzen. In
Abstimmung mit der Wehrleitung wurde sich jedoch in der Form verständigt, aus
der jeweiligen Fahrzeuggruppe einen Mittelwert zu berechnen, der als
entsprechende Bezugsgröße im Kostentarif aufzunehmen ist.
Aus Sicht von Feuerwehr und Verwaltung sind diese jetzt vorgeschlagenen Stundensätze für die jeweiligen Fahrzeuggruppen eine realistisch angemessene Berechnungsgrundlage, die auch dem Stundensatz anderer kreisangehöriger Kommunen annähernd entspricht.
Anlagenverzeichnis:
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg (Feierwehrgebührensatzung)