Nachtrag: 13.06.2012
Sitzung: 13.06.2012 Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/025/2012
Sachverhalt:
Mit dem Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet
Forst – Neu“ wurde die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 02. Mai – 04. Juni
2012 durchgeführt.
Im Rahmen dieser
Offenlage hat die hier ansässige Druckerei
vermehrt ihre Anliegen nach hier vorgebracht. Zur Sicherung und zum
evtl. geplanten Ausbau ihres dortigen Gewerbestandortes wurden nachfolgende
Anregungen vorgebracht:
1.
GI-Festsetzung
(Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO) im gesamten unmittelbaren Umfeld der
bestehenden Druckerei.
Im ursprünglichen Planentwurf wurde das Umfeld der Druckerei als
Gewerbe-
gebiet (GE gemäß § 8 BauNVO) festgesetzt. Der Betriebsbereich der
bestehenden Druckerei war stets als Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO (GI) festgesetzt.
Da sich die Druckerei am bestehenden Standort Wassenberg möglicherweise noch
entwickeln möchte, beantragt die Firma
auch das unmittelbare Umfeld zukünftig als GI (Industriegebiet)
festzusetzen, um insbesondere den Belangen der vermehrten An- und
Ablieferverkehre einer Großdruckerei gerecht zu werden und somit auch den möglicherweise
immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen entgegenzutreten. Mit einer solchen
Vorgehensweise würden die bestehenden Gewerbebetriebe im unmittelbaren Umfeld
der Druckerei planungsrechtlich nicht schlechtergestellt.
Aus Sicht der Verwaltung findet diese Anregung entsprechende
Zustimmung.
2.
Ausdehnung
der Baugrenzen gemäß § 23 BauNVO bis an die
Grundstücksgrenzen
und
3.
Ausweitung
der Höhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß von bisher
15,00
m auf 18,00 m im Bereich der bestehenden Druckerei
Wie die Firmenleitung nach hier mitteilte, ist es im Bereich der
Druckindustrie notwendig, den bestehenden Betrieb zukünftig baulich zu
erweitern. Um dies auszuführen, beantragt die Firma die bauliche Höhe im
GI-Bereich auf 18,00 m zu erhöhen; ebenso soll die Bebauungsgrenze zur
Grundstücksgrenze gemäß § 23 Baunutzungsverordnung verlängert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollen die unter 2 und 3 genannten Anregungen
ebenfalls im Verfahren berücksichtigt werden.
Nach ergänzenden Absprachen mit der Firmenleitung und der Stadt ist es
unabdingbar, den Betriebsstandort der Druckerei dauerhaft in Wassenberg zu
sichern, dass diese Anregungen mit den vorgebrachten Änderungswünschen im
Bebauungsplan zu berücksichtigen sind.
Der geänderte B-Planentwurf als Grundlage für die Durchführung der
erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist als Anlage 1
beigefügt.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet
Forst – Neu“ ist die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
durchzuführen.