Auf die Ausführungen zu TOP 4.1 wird verwiesen.
Beschluss: (einstimmig)
Der § 4 Abs. 1 Satz der Zuständigkeitsordnung vom 01.07.2010 wird wie
folgt geändert:
Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 19 Stadtverordneten und
einem Mitglied mit beratender Stimme nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW. (Anlage
9)