Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.04.2012 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Erschließungsarbeiten im Bebauungsplangebiet Nr. 79 „Erweiterung Brucherfeld“
soll das Teilstück „Leichweg“ bis zur „Lambertusstraße“ ausgebaut werden. Die
Ausbauweise wird mit den beitragspflichtigen Bürgern abgestimmt und dem bereits
ausgebauten Teilstück angepasst (Flurkarte siehe Anlage). Hierbei ist ergänzend
zu erwähnen, dass festgestellt wurde, dass die vor dem Haus Lambertusstraße 27
stehende Linde hohl ist. Diese wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
im Rahmen der Ausbaumaßnahme entfernt.
Die Ausbaumaßnahme
wurde bereits mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt.
Zusätzlich wurden die Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft des
Mehrfamilienhauses Lambertusstraße 29 zu einem Straßenlanderwerb im
Einmündungsbereich Leichweg/Lambertusstraße eingeleitet.
Aus
wirtschaftlichen Gründen ist geplant, die Ausbaumaßnahme im Zuge der inneren
Erschließungsmaßnahme der städt. Entwicklungsgesellschaft durchzuführen.
Für den
verbleibenden Stadtanteil geht der Stadtbetrieb in Vorleistung.
Herr Dipl.-Ing.
Formella erläutert das Bauprogramm, wobei er darauf hinweist, dass der einseitig
geplante Gehweg linksseitig in Richtung Lambertusstraße angelegt werde. Das
habe u.a. den Sinn, dass Schüler aus dem Baugebiet die Straße nicht queren
müssen, um die Bushaltestelle auf der Lambertusstraße zu erreichen.
Im Anschluss daran
werden einige Verständnisfragen geklärt.
Auf Nachfrage teilt
Stadtkämmerer Darius mit, dass die im Sachverhalt erwähnten Verhandlungen mit
der Eigentümergemeinschaft des Mehrfamilienhauses Lambertusstraße 29
hinsichtlich eines Straßenlanderwerbs noch nicht abgeschlossen seien, da die
Verwalterin dies in einer Eigentümerversammlung klären muss.
Sodann ergeht folgender
Beschluss: (einstimmig)
Der Ausbau des Teilstückes der Straße
„Leichweg“ bis zur „Lambertusstraße“ in Birgelen wird entsprechend dem bereits
ausgebauten Teilstück in bituminöser Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von 6,00
m angepasst. Ein Gehweg wird einseitig in 1,50 m Breite angelegt.