Sitzung: 20.01.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/009/2010
Sachverhalt:
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59 „Auf dem Dernchen“ ist seit dem Jahre
2000 rechtsverbindlich.
Mit
Datum vom 23.09.2009 beantragen Eigentümer im Planungsgebiet die Änderung des
Bebauungsplanes, mit dem Ziel, die überbaubare Grundstücksfläche rückwärtig zu
erweitern.
Dies
ist notwendig, da die Antragsteller aufgrund von Familienzuwachs anbauen
müssen, die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Heinsberg jedoch auch hier
keinen Spielraum im Zuge einer Befreiung gemäß § 31 BauGB zur Erteilung einer
Baugenehmigung sieht.
Da
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Bebauungsplanänderung
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich.
Die
Aufwendungen der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller selbst
getragen.
Ein
Übersichtsplan mit dem Änderungsbereich, ein Lageplan des geplanten Vorhabens
sowie der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlage beigefügt.
Beschluss: (einstimmig)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59 „Auf dem Dernchen“ wird in einem
1. vereinfachten Verfahren geändert, mit dem Ziel der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in einem Teilbereich. Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.