Sitzung: 14.09.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/DZ1/079/2023
Der Rat nimmt die
Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Bei der Straße Am
Wehrturm handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, die zwischen den Straßen
Kirchstraße und Parkstraße verläuft, die allerdings vielfach auch als Abkürzung
zur Vermeidung der parallel verlaufenden Pontorsonstraße genutzt wird.
Aus städtischer Sicht
wäre die Anordnung einer unechten Einbahnstraße wünschenswert, da die Straße
ohne getrennten Fußgängerweg ausgebaut, relativ schmal, abschüssig und vor
allen Dingen mit zahlreichen Querungen aus dem Gartenpark als Verbindungsachse
zum Pontorsonplatz mit der dortigen Tourist-Info und dem Eingang in den
Stadtwald (Judenbruch) versehen ist.
Insbesondere auch vor dem
Hintergrund der angestrebten Prädikatisierung als Luftkurort ist die Stadt
gehalten, im sog. Kurgebiet verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen. Der
Straße Am Wehrturm kommt – zentral in einem künftigen Kurgebiet gelegen – dabei
aus den vorstehenden Gründen eine zentrale Funktion für Fußgänger und Fahrradfahrer
mit dem Verbindungsweg Fischersgässchen zu.
Die Straße Am Wehrturm
soll daher derart als sog. unechte Einbahnstraße ausgewiesen werden, dass eine
Einfahrt in die Straße Am Wehrturm von der Kirchstraße aus untersagt wird. Die
führte dazu, dass in die Straße lediglich von der Parkstraße aus eingefahren
werden dürfte, was angesichts der dort vorhandenen (wenigen) PKW-Stellplätze
auch sachgerecht wäre. Ferner würde hierdurch auch der Abkürzungsverkehr, der
lediglich von der Kirchstraße in Richtung Parkstraße erfolgt, unterbunden.
Sämtliche Anlieger der
Straße begrüßten die Einrichtung einer entsprechenden Einbahnstraße. Das
anordnungsbefugte Kreisstraßenverkehrsamt hat im Einvernehmen mit der
Kreispolizeibehörde ebenfalls keine Einwände erhoben und würde eine Anordnung
antragsgemäß verfügen.
Fragen aus der Mitte des Rates werden durch Bürgermeister Maurer umfassend beantwortet.
Beschluss: (einstimmig)
Dem Anliegen auf
Einrichtung einer sog. unechten Einbahnstraße der Straße Am Wehrturm wird
zugestimmt; eine Einfahrt soll hiernach nur noch über die Parkstraße zulässig
sein.