Sitzung: 14.09.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/026/2023
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens wird
nunmehr der zweite Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2023 zum Stichtag
30.06.2023 vorgelegt.
Der Quartalsbericht soll
zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die voraussichtliche
Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2023 geben und eine Grundlage für
die anstehenden
Beratungen zur Haushaltplanung 2024 liefern.
Die Haushaltsplanung des
Jahres 2023 weist (bei einem Haushaltsvolumen im Ergebnisplan von rd. 48,244
Mio. €) einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 156.000 € aus.
Gemäß der bisherigen lfd.
Entwicklung im Jahr 2023 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen
wieder eine Ergebnisverbesserung um rd. 751.000 € möglich. Das Haushaltsjahr
2023 würde somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 907.000 €
ausweisen.
Die wesentlichen Gründe für
diese Ergebnisverbesserung liegen vorrangig in einer verbesserten
Ertragssituation, wobei aber auch teilweise Ertragsreduzierungen hinzunehmen
sind.
Bei den Erträgen aus der
Gewerbesteuer ergibt sich voraussichtlich eine deutliche Verbesserung im
Vergleich zur Haushaltsplanung; beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist
hingegen nach aktuellem Stand eine deutliche Reduzierung festzustellen. Gerade
diese beiden Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch durch die aktuellen
Krisenlagen weiterhin erheblich risikobehaftet und schwierig einzuschätzen.
Mehrerträge bei den
Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie den öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten erfolgen im Wesentlichen zur Gegenfinanzierung von
Mehraufwendungen in den entsprechenden Bereichen, insbesondere im Bereich der
Leistungen für Geflüchtete.
Auf der Aufwandsseite fallen
gerade im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen teilweise deutlich
erhöhte Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren an, jedoch aktuell in einem
geringeren Umfang, als dies zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung (im Herbst 2022)
auf Grund der aktuellen Krisensituationen befürchtet worden war.
Auch im Bereich der Personalaufwendungen
wirkt sich der neue Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – zumindest für das
Jahr 2023 – voraussichtlich weniger belastend aus als in der Planung erwartet
worden war. Zusätzliche Aufwendungen sind hier jedoch für die Bildung von
Pensionsrückstellungen zu leisten.
Die weitere Ergebnisentwicklung und die
Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen des laufenden Jahres werden
im Bericht ausführlich erläutert.
Zu beachten ist hierbei auch die vollständige Wiedereingliederung des
Stadtbetriebs Wassenberg in die Verwaltung und somit auch den Haushalt der
Stadt Wassenberg zum 01.01.2023. Dies führt zu neuen Herausforderungen bei der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses, da die Integration des
Stadtbetriebs mit teilweise erheblichen Verschiebungen zwischen einzelnen
Positionen der Ergebnisplanung einhergeht und ein Vergleich mit den
Vorjahresergebnissen nur schwer möglich ist.
Gemäß der Neufassung des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz
(NKF-CUIG) NRW bestehen ab dem Jahr 2023 nunmehr keine separaten
Berichtspflichten für die Belastungen auf Grund der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Die finanziellen Auswirkungen
dieser Krisensituationen werden gleichwohl weiterhin im Bericht als Teil der
gesamten Ergebnisentwicklung erläutert.