Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der zweite Quartalsbericht für das Haushalts­jahr 2023 zum Stichtag 30.06.2023 vorgelegt.

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2023 geben und eine Grundlage für

die anstehenden Beratungen zur Haushaltplanung 2024 liefern.

Die Haushaltsplanung des Jahres 2023 weist (bei einem Haushaltsvolumen im Ergebnisplan von rd. 48,244 Mio. €) einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 156.000 € aus.

Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2023 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen wieder eine Ergebnisverbesserung um rd. 751.000 € möglich. Das Haushaltsjahr 2023 würde somit einen Jahres­überschuss in Höhe von rd. 907.000 € ausweisen.

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen vorrangig in einer verbesserten Ertragssituation, wobei aber auch teilweise Ertragsreduzierungen hinzunehmen sind.

Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ergibt sich voraussichtlich eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Haushaltsplanung; beim Gemeindeanteil an der Einkommen­steuer ist hingegen nach aktuellem Stand eine deutliche Reduzierung festzustellen. Gerade diese beiden Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin erheblich risikobehaftet und schwierig einzuschätzen.

Mehrerträge bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten erfolgen im Wesentlichen zur Gegenfinanzierung von Mehraufwendungen in den entsprechenden Bereichen, insbesondere im Bereich der Leistungen für Geflüchtete.

Auf der Aufwandsseite fallen gerade im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen teilweise deutlich erhöhte Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren an, jedoch aktuell in einem geringeren Umfang, als dies zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung (im Herbst 2022) auf Grund der aktuellen Krisensituationen befürchtet worden war.

Auch im Bereich der Personal­aufwendungen wirkt sich der neue Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – zumindest für das Jahr 2023 – voraussichtlich weniger belastend aus als in der Planung erwartet worden war. Zusätzliche Aufwendungen sind hier jedoch für die Bildung von Pensionsrückstellungen zu leisten.

Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitions­maßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.

Zu beachten ist hierbei auch die vollständige Wiedereingliederung des Stadtbetriebs Wassenberg in die Verwaltung und somit auch den Haushalt der Stadt Wassenberg zum 01.01.2023. Dies führt zu neuen Herausforderungen bei der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses, da die Integration des Stadtbetriebs mit teilweise erheblichen Verschiebungen zwischen einzelnen Positionen der Ergebnisplanung einhergeht und ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen nur schwer möglich ist.

Gemäß der Neufassung des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) NRW bestehen ab dem Jahr 2023 nunmehr keine separaten Berichtspflichten für die Belastungen auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Die finanziellen Auswirkungen dieser Krisensituationen werden gleichwohl weiterhin im Bericht als Teil der gesamten Ergebnisentwicklung erläutert.