Sitzung: 14.09.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/056/2023
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg macht gem. § 116a
Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung (GO) NRW von der Möglichkeit einer
größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 Gebrauch.
In diesem Fall ist gem. § 116a Abs. 3 i.
V. m. § 117 Abs. 1 GO NRW ein Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der
Beteiligungsbericht hat gem. § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu
sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu enthalten:
1.
Beteiligungsverhältnisse
2.
Jahresergebnisse der
verselbständigten Aufgabenbereiche
3.
Stand der Verbindlichkeiten
und Entwicklung des Eigenkapitals
jedes verselbständigten Aufgabenbereichs
4.
Wesentliche Finanz- und
Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander
und mit der Kernverwaltung
Gemäß § 53
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW sind zusätzlich zu den Beteiligungsverhältnissen
ebenfalls die Ziele der Beteiligung und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
gesondert anzugeben und zu erläutern.
Der nach einem amtlichen Muster zur GO
und KomHVO NRW erstellte Beteiligungsbericht der Stadt Wassenberg für das
Berichtsjahr 2022 ist als Anlage beigefügt.
Nach Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss ist über diesen Beteiligungsbericht durch den Rat
der Stadt Wassenberg in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg bestätigt den als Anlage beigefügten
Beteiligungsbericht der Stadt Wassenberg für das Berichtsjahr 2022 gem. § 117
Abs. 1 Satz 3 GO NRW.