Sitzung: 14.09.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/055/2023
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der
Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind
die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des
Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der
NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft
Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese
Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76
%
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd.
0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd.
0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher
geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus
weitere Konsequenzen, u. a. bei dem Kauf der Geschäftsanteile der NEW
Tönisvorst durch die NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen
Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des
Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) NRW und § 26 der Kreisordnung
(KrO) NRW folgt.
Begründung:
Die NEW Tönisvorst GmbH ist eine
gemeinsame Gesellschaft der NEW Viersen GmbH und der Stadt Tönisvorst, an der
die Stadt Tönisvorst 1,35 % der Geschäftsanteile hält. Die NEW Viersen GmbH ist
eine nahezu 100%ige Tochter der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH.
Die NEW-Gruppe beabsichtigt seit längerem
die NEW Tönisvorst GmbH umzugestalten und vollständig in die NEW-Gruppe zu
integrieren. Das bedeutet, dass die drei Geschäftsbereiche (Verpachtung Strom-
und Gasnetz, Vertrieb und Trinkwassernetz) auf die Tochtergesellschaften der
NEW AG (NEW Netz GmbH, NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und NEW
NiederrheinWasser GmbH) übertragen werden sollen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die
Ausgangssituation:
Bündelung der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH
bei der NEW AG
Um die NEW Tönisvorst GmbH vollständig in
die NEW-Gruppe zu integrieren, ist beabsichtigt alle Geschäftsanteile auf eine
Gesellschaft zu vereinen. Hierfür wurde die NEW AG bestimmt, da diese heute
bereits Muttergesellschaft der NEW Tönisvorst GmbH ist und gleichzeitig auch
Muttergesellschaft aller Gesellschaften ist, auf die die Geschäftsbereiche der
NEW Tönisvorst GmbH übertragen werden sollen. Das bedeutet, dass die Stadt
Tönisvorst und die NEW Viersen GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der NEW
Tönisvorst GmbH an die NEW AG verkaufen.
Für den Spaltungsvorgang und für die
Durchführung des noch bis zum Ablauf des 31.12.2023 bestehenden
Gewinnabführungsvertrages zwischen der NEW Viersen GmbH und der NEW Tönisvorst
GmbH ist es notwendig, dass der rechtliche und wirtschaftliche Übergang der
Anteile als sogenanntes Mitternachtsgeschäft zum 31.12.2023, 24:00 Uhr,
erfolgt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich der Zeitpunkt der
Übernahme der Anteile verschieben kann, sofern die erforderliche Bestätigung
der Kommunalaufsicht nicht rechtzeitig vorliegen sollte. Eine Spaltung der NEW
Tönisvorst GmbH ist erst dann möglich, wenn alle Geschäftsanteile der NEW
Tönisvorst GmbH in der NEW AG gebündelt sind.
Die nachfolgende Grafik
zeigt die Änderung in der Gesellschafterstruktur der NEW Tönisvorst GmbH.
Der Unternehmenswert der NEW Tönisvorst
GmbH wurde im Rahmen des Werthaltigkeitstests im Jahresabschlusses 2022 der
NEW AG Gruppe geprüft. Die Übertragung erfolgt somit innerhalb des Konzerns zu
Buchwerten.
Auf dieser Basis erhält die NEW Viersen
GmbH für die Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH, die die NEW Viersen
hält, einen entsprechenden Kaufpreis. Für die Geschäftsanteile, die die Stadt
Tönisvorst an der NEW Tönisvorst GmbH hält, hat die NEW-Gruppe der Stadt
Tönisvorst ein Kaufangebot unterbreitet.
Die Integration der NEW Tönisvorst GmbH
führt zu Synergieeffekten, an denen die NEW AG die Stadt Tönisvorst im Rahmen
des Kaufs teilhaben lassen möchte. Daher bietet die NEW AG unter
Berücksichtigung aller Aspekte einen Kaufpreis von 500.000 €. Dieses Angebot
ist bis zum 30.09.2023 befristet, da ein späterer Zeitpunkt eine Integration
zum 31.12.2023 nicht mehr ermöglicht.
Aufspaltung der NEW Tönisvorst GmbH
Sobald sämtliche
Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH in der NEW AG gebündelt sind, wird der
Aufspaltungsprozess eingeleitet. Die drei bestehenden Teilbetriebe werden auf
Tochterunternehmen der NEW AG übertragen. Der Teilbereich ‘Verpachtung Strom-
und Gasnetz‘ wird auf die NEW Netz GmbH übertragen, der Teilbereich ‘Vertrieb‘
auf die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und der Teilbereich
‘Trinkwassernetz‘ auf die NEW NiederrheinWasser GmbH. Nach der Aufspaltung wird
die NEW Tönisvorst GmbH aufgelöst.
Es wird davon ausgegangen,
dass durch den Ankauf der Anteile und die anschließende Aufspaltung
Synergieeffekte erzielt werden. Die Höhe der Synergieeffekte ist jedoch derzeit
nicht abschätzbar.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO
NRW bedarf es hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen
Zustimmung des Rates. Die Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt,
dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO
NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschluss: (einstimmig)
- Dem
Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW Tönisvorst GmbH von der Stadt
Tönisvorst und von der NEW Viersen GmbH durch die NEW AG wird zugestimmt.
- Der
Aufspaltung der Geschäftsbereiche der NEW Tönisvorst GmbH auf die NEW Netz
GmbH, die NEW NiederrheinWasser GmbH sowie die NEW Niederrhein Energie und
Wasser GmbH nach dem Kauf der Anteile wird zugestimmt.
3. Der Vertreter der Stadt
Wassenberg in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns wird
ermächtigt, dem Erwerb und der Aufspaltung zuzustimmen.