Sitzung: 14.09.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/050/2023
Der Rat nimmt die
Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan als Anlage
zur Haushaltssatzung enthält Ermächtigungen (die Erlaubnis), Aufwendungen
einzugehen und Auszahlungen zu leisten. Alle im Haushaltsplan vorgesehenen
Ermächtigungen unterliegen grundsätzlich einer zeitlichen Bindung an das Haushaltsjahr.
Der Landesgesetzgeber hat
mit den Regelungen des Kommunalhaushaltsrechts die Möglichkeiten geschaffen,
im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen die kontinuierliche Aufgabenerfüllung
und die Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen auch nach Schluss des
Haushaltsjahres zu gewährleisten. Auf diesem Weg wird die Ermächtigung des
abgeschlossenen Haushaltsjahres zur Leistung von bislang noch nicht in Anspruch
genommenen Aufwendungen und Auszahlungen in das folgende Haushaltsjahr
übertragen.
Werden Ermächtigungen
übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Haushaltspositionen des folgenden
Jahres (fortgeschriebener Ansatz). Es kommt somit zu einer Verbesserung im
abgelaufenen Jahr und zu einer wirtschaftlichen Belastung im folgenden Jahr.
Die Behandlung von
Ermächtigungsübertragungen ist vormals in der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) NRW abschließend geregelt worden.
Die Neufassung der
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW gibt nun vor, dass der der
Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Vertretungsorgans die Grundsätze über
die Ermächtigungsübertragungen regelt.
In der nunmehr erstellten
Dienstanweisung werden gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO die notwendigen Grundsätze über
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen für die Stadt Wassenberg
festgelegt, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Haushaltswirtschaft zu
gewährleisten.
Die Regelungen der
Dienstanweisung orientieren sich dabei an den vormaligen Festlegungen der
GemHVO, sowie an praktischen Erwägungen auf Grund der örtlichen Besonderheiten
der Stadt Wassenberg.
Die Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten
ist erfolgt. Der Personalrat hat der Maßnahme zugestimmt. Die
Gleichstellungsbeauftragte hat keine Einwendungen erhoben.
Beschluss: (einstimmig)
Der Dienstanweisung zur Regelung der Ermächtigungsübertragungen bei der
Stadt Wassenberg wird zugestimmt.