Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält Ermächtigungen (die Erlaubnis), Aufwendungen einzugehen und Auszahlungen zu leisten. Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Ermächtigungen unterliegen grundsätzlich einer zeitlichen Bindung an das Haushaltsjahr.

Der Landesgesetzgeber hat mit den Regelungen des Kommunal­haushaltsrechts die Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen die kontinuierliche Aufgabenerfüllung und die Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten. Auf diesem Weg wird die Ermächtigung des abgeschlossenen Haushaltsjahres zur Leistung von bislang noch nicht in Anspruch genommenen Aufwendungen und Auszahlungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen.

Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Haushalts­positionen des folgenden Jahres (fortgeschriebener Ansatz). Es kommt somit zu einer Verbesserung im abgelaufenen Jahr und zu einer wirtschaftlichen Belastung im folgenden Jahr.

Die Behandlung von Ermächtigungsübertragungen ist vormals in der Gemeindehaushalts­verordnung (GemHVO) NRW abschließend geregelt worden.

Die Neufassung der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW gibt nun vor, dass der der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Vertretungsorgans die Grundsätze über die Ermächtigungsübertragungen regelt.

In der nunmehr erstellten Dienstanweisung werden gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO die notwendigen Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen für die Stadt Wassenberg festgelegt, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Haushalts­wirtschaft zu gewährleisten.

Die Regelungen der Dienstanweisung orientieren sich dabei an den vormaligen Festlegungen der GemHVO, sowie an praktischen Erwägungen auf Grund der örtlichen Besonderheiten der Stadt Wassenberg.

Die Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten ist erfolgt. Der Personal­rat hat der Maßnahme zugestimmt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat keine Einwendungen erhoben.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Dienstanweisung zur Regelung der Ermächtigungsübertragungen bei der Stadt Wassenberg wird zugestimmt.