Sitzung: 23.08.2023 Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/FB6/067/2023
Sachverhalt:
Dem
Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.05.2023 der
Planentwurf zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße im Zuge des Maßnahmenteils I
des integrierten Verkehrs- und Radwegekonzeptes vorgestellt und im Anschluss an
den Rat zur Verabschiedung in seiner Sitzung am 15.06.2023 weitergeleitet.
In der o. g.
Sitzung des Rates wurde seitens der CDU-Fraktion ein Antrag mit
Änderungsvorschlägen zum Planentwurf vorgetragen. Die Änderungsvorschläge
betreffen die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Ecke Tannenwaldstraße sowie
die Erweiterung des Einmündungsbereiches der Zufahrtskreuzung bei „Eiscafé
Kohlen“. Zur näheren Erläuterung und Begründung wird auf den beiliegenden
Antrag der CDU-Fraktion verwiesen.
Der Rat hat
beschlossen, die Freigabe zur Ausführungsplanung bis zur nächsten Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses zu vertagen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die o. g. Änderungsvorschläge zu prüfen. Der Rat der Stadt
Wassenberg hat den Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss darüber hinaus dazu
ermächtigt, den Beschluss zur Ausbauplanung zur Umgestaltung der Erkelenzer
Straße final in seiner nächsten Sitzung zu fassen.
Mit der
Prüfung der Änderungsvorschläge wurde die Planungsbüro MWM beauftragt. Das
Prüfergebnis ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zu den inhaltlichen
Ausführungen wird auf dieses verwiesen.
Zusammengefasst,
lautet das Prüfergebnis wie folgt:
-
Von der
Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Ecke Bergstraße/Tannenwaldstraße inklusive
der Änderung bzw. Umkehrung der Einbahnregelung vor dem ehemaligen Lindenhof
wird abgeraten. Ein etwaiges Rechtsabbiegegebot in Richtung Burgstraße wird
kritisch gesehen und sollte nach dem Umbau abgewogen werden. Alternativ wird
unter Vorbehalt der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eine
Einfädelfläche für Linksabbieger zur Aufnahme in die Ausführungsplanung
vorgeschlagen.
-
Von der
Verkürzung der Linksabbiegespur in Richtung Tannenwaldstraße/Bergstraße wird
abgeraten.
-
Der Erweiterung
der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Zufahrtskreuzung bei „Eiscafé Kohlen“
wird entsprechend der im Prüfbericht dargestellten Skizze zugestimmt.
Über das
o. g. Prüfergebnis hinaus erfolgten seitens der Verwaltung weitere Überlegungen
zum Kreuzungsbereich Tannenwaldstraße/Bergstraße.
Wie im
CDU-Antrag zutreffend dargestellt wird, stellt das Abbiegen aus der
Tannenwaldstraße nach links auf die Erkelenzer Straße insbesondere zu den
Stoßzeiten eine besondere Herausforderung dar und führt zum Rückstau. Der
Grundgedanke, den Verkehr aus der Tannenwaldstraße daher nach rechts
abzuführen, kann insofern nachvollzogen werden.
Problematisch
ist jedoch, dass bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung eine Verlagerung des
Rückstaus auf die Erkelenzer Straße sehr wahrscheinlich ist. Die Fahrzeuge, die
nämlich in die umgekehrte Einbahnstraße vor dem ehem. Lindenhof hineinfahren
würden, müssten sich wiederum in den aus der Kirchstraße kommenden Verkehr
einfädeln, um in Richtung Oberstadt weiterfahren zu können. Die
Wendemöglichkeit bietet jedoch Platz für höchstens zwei PKW, was zu den
Stoßzeiten nicht ausreicht.
Darüber
hinaus kann auf die ca. 25 m lange Linksabbiegespur von der Kirchstraße aus zur
Einfahrt in die Tannenwaldstraße/Bergstraße aus Sicht der Verwaltung nicht
verzichtet werden, da dies die Hauptzuwegung für die Feuerwehr und den
Rettungsdienst für das Wohngebiet „In der Els“ und zur
Betty-Reis-Gesamtschule/Sporthalle ist. Die im Antrag dargestellte „spitze“
Wendemöglichkeit bietet geometrisch keinen ausreichenden Platz für Fahrzeuge,
die größer sind als PKW.
Unter der
Prämisse, dass der Ausschuss ein Rechtsabbiegegebot aus der Tannenwaldstraße
hoch priorisieren würde, käme der beiliegende Kompromissvorschlag in Betracht.
Dieser
beinhaltet eine Linksabbiegespur zur Wendemöglichkeit um die Grünanlage herum.
Durch die Linkabbiegespur würde sich der oben beschriebene Effekt des Rückstaus
reduzieren, da sich mehr Fahrzeuge zum Wenden einreihen können, der Verkehr in
Richtung Unterstadt jedoch weiterfließen kann. Gleichzeitig könnte die Wendemöglichkeit
von der Kirchstraße aus in die Bergstraße beibehalten werden.
In der
Ausführungsplanung würde sich weiter zeigen, ob der derzeitige nördlich
gelegene Parkstreifen entfallen und als Straßenfläche mitgenutzt werden müsste,
um die nötigen Platzverhältnisse zu schaffen. Darüber hinaus liegt die äußerste
Spitze des ehemaligen Lindenhofes im Eigentum der Stadt und wurde insofern bei
der Planung berücksichtigt.
Bei dieser
Lösung wäre außerdem der Fußgängerüberweg auf die Burgstraße zu verlagern und
durch eine Anrampung zu sichern, wie in der Skizze dargestellt.
Zusammengefasst
liegen insofern drei Vorschläge zum Kreuzungsbereich
Tannenwaldstraße/Bergstraße vor:
-
Plan A:
Kompromissvorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Rechtsabbiegegebotes mit Linksabbiegerspur
zum Wenden,
-
Plan B:
Alternativvorschlag der Planungsgruppe MWM zur Einfädelspur für Linksabbieger
der Tannenwaldstraße,
-
Plan C:
Ursprüngliche Entwurfsplanung aus Mai 2023.
Die Pläne
A und B stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Zustimmung der
Straßenverkehrs- und der Polizeibehörde.
Alle Nachfragen des Ausschusses werden durch die Verwaltung umfassend beantwortet.
Stadtverordneter Robert Seidl beantragt im Namen der Partei Bündnis 90/Die Grünen eine gesplittete Abstimmung. Zuerst die Punkte 1-3 und anschließend separat Punkt 4.
Beschlussvorschlag: (mehrheitlich
beschlossen) 15 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen
1. Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss nimmt das Prüfergebnis zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis.
2. Die Entwurfsplanung wird zur Ausführungsplanung freigegeben.
3. Der Entwurfsplanung zur Erweiterung der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Zufahrtskreuzung bei „Eiscafé Kohlen“ wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag: (einstimmig beschlossen)
4. Zum Kreuzungsbereich Tannenwaldstraße/Bergstraße wird
Plan A unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Straßenverkehrs- und der
Polizeibehörde verabschiedet. Wird die Zustimmung nicht erteilt, wird
alternativ Plan B unter Vorbehalt der Zustimmung der Straßenverkehrs- und
Polizeibehörde verabschiedet. Wird auch diesem Plan nicht zugestimmt, wird Plan
C in Form der ursprünglichen Entwurfsplanung verabschiedet. Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Stellungnahmen der Behörden einzuholen und die
Mitglieder des Rates und des Ausschusses über das Ergebnis zu informieren.