Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.04.2023 beantragt die SPD-Fraktion, der Rat möge beschließen, den § 26 Absatz 1 Satz 2 Ziffer g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse in der Form abzuändern, dass die Abstimmungsergebnisse von Beschlüssen, die der Rat gefasst hat, nicht nur grob nach Ja- und Nein-Stimmen des gesamten Rates in der Niederschrift veröffentlicht werden sollen; vielmehr solle die Niederschrift die Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen gegliedert wiedergeben.

Das Anfertigen von Niederschriften zu Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Eine dementsprechende Pflicht ergibt sich zunächst ausschließlich für den Inhalt von Beschlüssen. Der Rat fasst seine Beschlüsse als Kollegialorgan, sodass es für die durch die Stadtverwaltung bzw. die schriftführende Person wahrgenommene Geschäfts-/Schriftführung auf die politischen Verhältnisse bzw. die politische Diskussion nicht notwendigerweise ankommt. Der Rat als Organ entscheidet demnach insgesamt und ist grundsätzlich einheitlich zu betrachten. Die Geschäftsordnung kann sodann Weiteres bestimmen, soweit dies nach der GO NRW zulässig ist.

Für die nunmehr durch die SPD-Fraktion beantragte Verfahrensweise steht mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung ein entsprechendes Instrument nach § 50 Absatz 1 Satz 4 GO NRW bereits zur Verfügung, welches durch § 26 der Geschäftsordnung konkretisiert wird. Bei einer solchen namentlichen Abstimmung – als Form der als Regelfall vorgesehenen offenen Abstimmung – wird hiernach in der Niederschrift vermerkt, wie die einzelnen Ratsmitglieder abgestimmt haben. Nichts Anderes ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg. Nach § 50 Absatz 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 18 Absatz 3 der Geschäftsordnung erfolgt auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates namentliche Abstimmung, wobei die Stimmabgabe jedes Stimmberechtigten in der Niederschrift zu vermerken ist.

Das Verfahren für Abstimmungen und folglich auch für die hierüber gefassten Niederschriften ergibt sich demgemäß – auch beispielsweise für geheime Abstimmungen – zusammenhängend aus den bereits vorhandenen Bestimmungen. Eine weitere Differenzierung ist nach den einschlägigen kommunalrechtlichen Regelungen nicht vorgesehen mit der Folge, dass eine weitergehende politische Aufarbeitung vielmehr den Fraktionen oder Parteien im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit obliegt. Dies ergänzend darf in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass die Sitzungen ohnehin öffentlich sind und über die Stimmabgaben berichtet werden kann – eine Niederschrift insoweit nicht ausschlaggebend sein muss. Dies gilt der Natur der Sache nach jedoch nicht für ausnahmsweise nichtöffentlich behandelte Tagesordnungspunkte, in deren Rahmen gefasste Beschlüsse und insbesondere das diesbezügliche Abstimmungsverhalten. Eine dahingehende Berichterstattung stellt regelmäßig einen sanktionierbaren Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht dar.


Beschluss: (12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg zu beschließen, den Antrag der SPD-Fraktion „Änderung § 26 (g) der Geschäftsordnung zu Gunsten der Transparenz und Demokratie“ vom 13.04.2023 ausgehend von den bereits vorhandenen Instrumenten der Geschäftsordnung abzulehnen.