Sitzung: 22.08.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6
Vorlage: BV/FB1/048/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
13.04.2023 beantragt die SPD-Fraktion, der Rat möge beschließen, den § 26
Absatz 1 Satz 2 Ziffer g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
in der Form abzuändern, dass die Abstimmungsergebnisse von Beschlüssen, die der
Rat gefasst hat, nicht nur grob nach Ja- und Nein-Stimmen des gesamten Rates in
der Niederschrift veröffentlicht werden sollen; vielmehr solle die
Niederschrift die Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen gegliedert wiedergeben.
Das Anfertigen von
Niederschriften zu Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Eine
dementsprechende Pflicht ergibt sich zunächst ausschließlich für den Inhalt von
Beschlüssen. Der Rat fasst seine Beschlüsse als Kollegialorgan, sodass es für
die durch die Stadtverwaltung bzw. die schriftführende Person wahrgenommene
Geschäfts-/Schriftführung auf die politischen Verhältnisse bzw. die politische
Diskussion nicht notwendigerweise ankommt. Der Rat als Organ entscheidet
demnach insgesamt und ist grundsätzlich einheitlich zu betrachten. Die
Geschäftsordnung kann sodann Weiteres bestimmen, soweit dies nach der GO NRW zulässig
ist.
Für die nunmehr durch die
SPD-Fraktion beantragte Verfahrensweise steht mit dem Antrag auf namentliche
Abstimmung ein entsprechendes Instrument nach § 50 Absatz 1 Satz 4 GO NRW
bereits zur Verfügung, welches durch § 26 der Geschäftsordnung konkretisiert
wird. Bei einer solchen namentlichen Abstimmung – als Form der als Regelfall
vorgesehenen offenen Abstimmung – wird hiernach in der Niederschrift vermerkt,
wie die einzelnen Ratsmitglieder abgestimmt haben. Nichts Anderes ergibt sich
aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg. Nach § 50 Absatz 1
Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 18 Absatz 3 der Geschäftsordnung erfolgt auf
Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates namentliche
Abstimmung, wobei die Stimmabgabe jedes Stimmberechtigten in der Niederschrift
zu vermerken ist.
Das Verfahren für
Abstimmungen und folglich auch für die hierüber gefassten Niederschriften
ergibt sich demgemäß – auch beispielsweise für geheime Abstimmungen –
zusammenhängend aus den bereits vorhandenen Bestimmungen. Eine weitere
Differenzierung ist nach den einschlägigen kommunalrechtlichen Regelungen nicht
vorgesehen mit der Folge, dass eine weitergehende politische Aufarbeitung
vielmehr den Fraktionen oder Parteien im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit
obliegt. Dies ergänzend darf in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden,
dass die Sitzungen ohnehin öffentlich sind und über die Stimmabgaben berichtet
werden kann – eine Niederschrift insoweit nicht ausschlaggebend sein muss. Dies
gilt der Natur der Sache nach jedoch nicht für ausnahmsweise nichtöffentlich
behandelte Tagesordnungspunkte, in deren Rahmen gefasste Beschlüsse und
insbesondere das diesbezügliche Abstimmungsverhalten. Eine dahingehende
Berichterstattung stellt regelmäßig einen sanktionierbaren Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht dar.
Beschluss: (12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg zu beschließen, den Antrag der SPD-Fraktion „Änderung § 26 (g) der Geschäftsordnung zu Gunsten der Transparenz und Demokratie“ vom 13.04.2023 ausgehend von den bereits vorhandenen Instrumenten der Geschäftsordnung abzulehnen.