Sitzung: 20.01.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/007/2010
Sachverhalt:
Am
05.03.2009 hat der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige Franken-/Keltenstraße und die
parallele Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Erlass einer
Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich beschlossen.
Mit
den Vorentwürfen wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
In
dieser Zeit sind folgende Anregungen vorgebracht worden (siehe Anlage 1):
1.
Fa. Midel, Herr
Philip Miserez, Zottegem, Belgien
-Schreiben vom 02.10.2009-
2. NVV
AG, Mönchengladbach
-Schreiben
vom 18.09.2009-
3. Bezirksregierung
Köln
-Schreiben
vom 25.09.2009-
4. Kreisverwaltung
Heinsberg
-Schreiben
vom 30.09.2009-
5. Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Mönchengladbach
-Schreiben
vom 29.09.2009-
Ein
Übersichtsplan des Bebauungsplangebietes sowie eine Verkleinerung des
Bebauungsplanentwurfes
sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Sachkundiger Bürger Cremer bemängelt, dass Beschlüsse des Ausschusses
und des Rates nicht umgesetzt wurden, da die Möglichkeit einer Öffnung der
Einfahrt nicht mit aufgenommen wurde.
Stadtplaner Beeck führt aus, dass diese Möglichkeit entgegen der
Vorstellungen des Straßenbaulastträgers und des Straßenverkehrsamtes im Rahmen
der Behördenbeteiligung geprüft werde.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes
und der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen wurden. Die Möglichkeit
einer Öffnung der Zufahrt, sollte im weiteren Verfahren geprüft werden,
entsprechend dem Beschlussvorschlag.
Sachkundiger Bürger Cremer beantragt die damaligen Beschlüsse dem
Protokoll beizufügen.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Beschluss: (einstimmig)
A: Zu den vorgebrachten Anregungen
1. Fa. Midel, Zottegem, Belgien
Anregung:
Die Fa. Midel hat Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes und befürchtet baurechtliche Einschränkungen. Die Bauleitplanverfahren sollten deshalb nicht weitergeführt werden.
Beschluss:
Den Anregungen wird nicht stattgegeben, die Bauleitplanverfahren werden weitergeführt; auf eine Überplanung des Bereiches kann derzeit nicht verzichtet werden.
Begründung:
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzu-
stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist. Der Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige Franken-/Keltenstraße erfordert in besonderem Maße eine Überplanung.
Aufgrund der besonderen Lage des Bereiches, außerhalb einer Ortschaft und
In Unmittelbarer Waldnähe sind städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Vielmehr ist die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Wohnsiedlung Ziel
der Stadtplanung. Die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes
Nr. 57 „Rothenbachpark“ könnten dafür als Maßstab dienen.
Des Weiteren müssen in den Bauleitplanverfahren Probleme der verkehrlichen
Anbindung, des Immissionsschutzes zur angrenzenden L 117 und zur nahe
gelegenen Mülldeponie sowie der Belange von Natur und Landschaft umfassend und abschließend geregelt werden. Dies gilt ebenso für die Probleme der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der Versorgung.
2. NVV AG, Mönchengladbach
Anregung:
Für die Sicherstellung der künftigen Stromversorgung des Bebauungsplange-
bietes wird angeregt, eine Fläche von ca. 4 x 5 m im Bereich der Grünanlage
des Wendehammers festzusetzen.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben, es wird eine Fläche für Anlagen der Energieversorgung festgesetzt.
3. Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde
Anregung:
Die Abgrenzung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschafts-
schutzgebiete im Kreis Heinsberg sollte in den Bauleitplänen nachrichtlich übernommen werden.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben, die Entwürfe werden entsprechend ergänzt.
4. Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen
a)
Anregung:
Die verkehrliche Erschließlung des Gebietes soll, wie in der Planung
dargestellt, über den Kreisverkehr an der L 117 und weiter über das Gelände Rothenbachparks erfolgen, die unmittelbare Erschließung
zur L 117 soll dauerhaft unterbunden werden.
Beschluss:
Der Anregung wird z.T. stattgegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ hat dies
bereits auch aufgrund der Anregungen des Landesbetriebes Straßenbau
NRW in der Vergangenheit berücksichtigt. Alternativ wird jedoch, aufgrund
der Anregungen aus dem Planungs- und Umweltausschuss, im weiteren Verfahren, die Möglichkeit einer Öffnung der Verbindung zur L 117 in einer Richtung geprüft. Dies soll zusammen mit den zu prüfenden Belangen des Immissionsschutzes erfolgen.
b)
Anregung:
Im Planverfahren sollen Aussagen über vorhandene Immissionen der
L 117 und der ehemaligen Mülldeponie eingeholt werden, so dass keine
Gesundheitsbeeinträchtigungen der künftigen Anwohner zu befürchten
sind. Dies sollte durch entsprechende Gutachten belegt werden.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben; im weiteren Verfahren werden die entsprechenden Gutachten erstellt.
5. Landesbetrieb Straßenbau NRW
Anregung:
Der Rückbau der derzeitigen Zufahrt zur L 117 sowie die Errichtung des ge-
Planten Lärmschutzwalles sind mit dem Landesbetrieb rechtzeitig abzu-stimmen.
Beschluss:
Der Abregung wird stattgegeben, die Entwürfe werden selbstverständlich mit der Niederlassung abgestimmt.
B: Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführt.