Sitzung: 09.05.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB1/029/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
24.03.2023 beantragt der Stadtverordnete Sven Müller-Holtkamp die Beschaffung
eines Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei für den Einsatz im
Einwohnermeldeamt. An diesem Terminal sollen Antragstellende ein biometrisches
Foto, Fingerabdrücke sowie Unterschriften für den Personalausweis oder den
Reisepass erfassen können, wodurch insbesondere eine Zeit- und Kostenersparnis
erreicht werden können solle. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den als
Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Derzeit erfolgt die
Beantragung der genannten Dokumente nach vorheriger telefonischer bzw.
elektronischer Terminbuchung per Vororttermin bei den Sachbearbeitenden. Dort
sind mit Lizenzen der Bundesdruckerei versehene Unterschriftentableaus,
Fingerabdruckscanner, Dokumentendrucker sowie Scanner eingerichtet. Die Warte-
sowie die Bearbeitungszeiten sind durch das Terminsystem im Regelfall sehr
gering. Sofern Antragstellende ein biometrisches Fotodokument erstellen müssen,
ist im Kellergeschoss des Rathauses bereits ein entsprechender Fotoautomat
vorhanden, über den die Bilddateien automatisch in das Einwohnermeldesystem
übernommen werden.
In Anbetracht eines im
Vergleich zu anderen Städten verhältnismäßig geringen allgemeinen
Fallaufkommens sowie hiervon ausgehend eines eher als gering einzuschätzenden
Nutzendenkreis im Bereich der Stadt Wassenberg wird eine Anschaffung eines
Self-Service-Terminals als nicht wirtschaftlich bewertet. Neben den
Anschaffungskosten entstünden weitere Ausgaben für den Erwerb von Lizenzen
sowie laufender Personalaufwand für die stetige Wartung des Systems. Die
Bundesdruckerei vergibt Lizenzen darüber hinaus nur bei nachweisbar hinreichender
Auslastung der damit verbundenen Geräte. Bereits für die jetzigen drei Plätze
im Einwohnermeldeamt kann ein derartiger Nachweis nur mit Aufwand erbracht
werden. Gleichzeitig kann mit einem Self-Service-Terminal eine persönliche
Beratung durch die Sachbearbeitenden vor Ort nicht vollständig ersetzt werden
und dürfte oftmals weiterhin korrigierend erfolgen müssen. Die beabsichtige
Zeitersparnis für die Antragstellenden ist folglich nicht durchgängig zu
gewährleisten. Im Übrigen erfolgt auch der jetzige Prozess bereits digital,
weshalb sich auch ein dahingehender Mehrwert durch ein Self-Service-Terminal
nicht ergäbe (beispielsweise kann hierdurch kein Vorortbesuch oder eine
Abholung ersetzt werden).
Vor diesen Hintergründen
wird nach Abwägung eine Beschaffung nicht als zielführend und insoweit als
unwirtschaftlich bewertet.
Beschluss: (einstimmig)
Der Antrag des
Stadtverordneten Sven Müller-Holtkamp vom 24.03.2023 betreffend „Beschaffung
eines Self-Service-Terminals“ wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit abgelehnt.