Sitzung: 09.05.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1
Vorlage: MV/FB1/016/2023
Der Ausschuss nimmt
die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
28.03.2023 beantragt die Fraktion „Krethi & Plethi“ die Durchführung eines
Seminars/Workshops zum Thema „Rechte und Pflichten von Rats- und Ausschussmitgliedern
und das Zusammenwirken von Rat und Verwaltung“. Wegen der weiteren Einzelheiten
wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Das mit dem Antrag
beabsichtigte Ziel des Abbaus von Informationsdefiziten wird auch
verwaltungsseitig als legitim erachtet. Allerdings obliegt es den einzelnen
Ratsmitgliedern bzw. insbesondere den Fraktionen, den Bedarf von Fortbildungen
fachlicher Art im eigenen Verantwortungsbereich festzustellen und
erforderlichenfalls derartige Fortbildungen zu organisieren. Hierzu werden
zudem durch die gewährten Fraktionszuwendungen zweckentsprechende Finanzmittel
bereits zur Verfügung gestellt. Zulässiger Verwendungszweck für die
vorgenannten Zuwendungen sind nach Ziffer 2.3.1 des Erlasses des Ministeriums
für Inneres und Kommunales NRW vom 12.11.2015 insoweit ausdrücklich
Fortbildungen z. B. durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen oder
durch die Teilnahme an Kongressen, Vorträgen und Seminaren fachlicher Art.
Hierbei kann sodann eigenverantwortlich beurteilt werden, welche Angebote in
welchem Umfang in Betracht kommen. Die hierfür bereitgestellten Zuwendungen
zählen demgemäß zur erweiterten Mindestausstattung der Fraktionen, die auf
Grundlage des § 56 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung
NRW gewährt werden. Auf der gleichen Grundlage werden allen Ratsmitgliedern
zudem Aufwandsentschädigungen gezahlt.
In der Vergangenheit
haben einzelne Fraktionen ihre Zuwendungsmittel teilweise auch bereits
eigenständig für Fortbildungsmaßnahmen eingesetzt, sodass eine weitere
Anwendung der bisherigen Verfahrensweise nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz
sinnvoll erscheint.
Vor diesen Hintergründen
wird aus Sicht der Verwaltung ein weiterer Handlungsbedarf oder eine
zusätzliche Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nicht für erforderlich
gehalten. Der Ausschuss möge sich jedoch in der vorliegenden
Selbstverwaltungsangelegenheit erklären, ob der Antrag abgelehnt werden soll.
Unabhängig hiervon steht
die Verwaltung sämtlichen Fraktionen und Ratsmitgliedern für fachliche
Rückfragen stets gerne zur Verfügung.
Stadtverordneter Jans stellt einen Antrag zur Sache gem. § 17 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Hier lautet die Eingabe der
CDU-Fraktion:
Den Fraktionen werden keine zusätzlichen Fraktionszuwendungen zur
Verfügung gestellt und die Verwaltung organisiert kein Seminar/Workshop zum
Thema „Rechte und Pflichten von Rats- und Ausschussmitgliedern und das
Zusammenwirken von Rat und Verwaltung“. Der Antrag der Fraktion „Krethi & Plethi“
vom 28.03.2023 wird abgelehnt.
Bürgermeister Maurer lässt über den Antrag zur Sache der CDU-Fraktion
abstimmen.
Beschluss: (17
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Den Fraktionen werden
keine zusätzlichen Fraktionszuwendungen zur Verfügung gestellt und die Verwaltung
organisiert kein Seminar/Workshop zum Thema „Rechte und Pflichten von Rats- und
Ausschussmitgliedern und das Zusammenwirken von Rat und Verwaltung“. Der Antrag
der Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 28.03.2023 wird abgelehnt.