Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 eine Auswertung eingegangener Stellungnahmen zur Aufstellung eines Spielstättenkonzeptes und in diesem Zuge drei Maßnahmenpakete verabschiedet.

Unter Maßnahmenteil I ist die Verwaltung mit diversen Umsetzungsmaßnahmen beauftragt worden. Hierzu zählen beispielsweise der Bau eines Bolzplatzes in Birgelen sowie der Bau eines Spielplatzes auf der Anton-Heuters-Straße. Diese Maßnahmen befinden sich nunmehr in der Umsetzung. Weitere Maßnahmen wie die Überprüfung von Baugenehmigungen bei Mehrfamilienhäusern zur verpflichtenden Anlegung von Spielflächen werden im laufenden Verwaltungsbetrieb beachtet.

 

Im Weiteren wurden Maßnahmenteile II und III beschlossen, die nunmehr in die Planung und Umsetzung übergehen sollen. Unter Maßnahmenteil II werden die Spielstätten betrachtet, die einer konzeptionellen Überarbeitung bedürfen und für die jeweils eine Beteiligung des Wohnumfeldes angedacht ist. Maßnahmenteil III bezieht sich darüber hinaus auf Einzelmaßnahmen auf diversen Spielstätten wie der Austausch einzelner Spielgeräte.

 

Aufgabe der Verwaltung war es nunmehr, unter Berücksichtigung der im letzten Jahr gesammelten Stellungnahmen eine Prioritätenliste zu den Maßnahmenteilen II und III zu erstellen.

Hierzu hat die Verwaltung Ende des vergangenen Jahres eine Besichtigung aller Spielstätten mit dem Garten- und Landschaftsbauunternehmen Alpaka aus Titz durchgeführt, bei der verschiedene Eckpunkte besprochen und Ideen diskutiert wurden. Darüber hinaus hat im letzten Jahr eine Prüfung aller Spielstätten auf etwaige Mängel stattgefunden. Ein Großteil dieser Mängel konnte bereits durch den städtischen Bauhof behoben werden. Manche Spielgeräte bedürfen jedoch eines mittelfristigen Austauschs. Diese fachlichen Einschätzungen wurden ebenfalls herangezogen, um entsprechende Prioritäten setzen zu können.

 

Die beiliegende Prioritätenliste richtet sich nach den oben dargestellten Maßnahmenteilen. Die einzelnen Spielplätze werden hierbei einem Maßnahmenteil zugeordnet sowie nach Priorität aufgelistet. Hinzugefügt wurde darüber hinaus der Maßnahmenteil IV für solche Spielplätze, zu denen die Verwaltung keinen mittelfristigen Handlungsbedarf sieht und welche dementsprechend im Laufe der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen auf der Beobachtungsliste stehen.

Die Maßnahmenteile sind somit wie folgt zu lesen:

-          Maßnahmenteil I: Kurzfristige Umsetzung (2023)

-          Maßnahmenteil II: Konzeptionelle Überplanung erforderlich. Planerstellung in 2023, Umsetzung für 2024 vorgesehen

-          Maßnahmenteil III: Austausch einzelner Spielgeräte erforderlich, allerdings keine konzeptionelle Überplanung. Umsetzung in 2023 und 2024

-          Maßnahmenteil IV: Aktuell kein Handlungsbedarf; Beobachtungsliste

-          „Entfällt“: Es handelt sich um Spielflächen, die durch andere ersetzt werden, sich nicht im städtischen Eigentum befinden oder künftig anderweitig genutzt werden.

 

Des Weiteren ist die Spalte „geschätzter Kostenaufwand“ zu beachten. Für den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Spielplätzen sind über die Jahre 2022 bis 2024 verteilt jeweils 300.000 € im städtischen Haushalt veranschlagt, insgesamt also 900.000 €.

Vor diesem Hintergrund wurden die Kosten ebenfalls als Faktor zur Priorisierung der Maßnahmen herangezogen, um den Kostenansatz möglichst nicht zu überschreiten. So sind die Kostenschätzungen auch als Zielrichtungen zu verstehen, an denen sich die Detailplanungen orientieren sollen.

 

Darüber hinaus wurde darauf geachtet, einzelne Ortsteile nicht zu übervorteilen oder andere zu vernachlässigen. Die Prioritätenliste ist insgesamt so ausgelegt, dass ein hochwertiger Allgemeinzustand hergestellt wird und die verschiedenen Einzugsgebiete über einen neuwertigen Spielplatz verfügen, auch unter Berücksichtigung der bereits in der Umsetzungsphase befindlichen Maßnahmen.

 

Zum weiteren Vorgehen:

Nach Verabschiedung der Prioritätenliste wird die Verwaltung Fachfirmen damit beauftragen, Planentwürfe für die im Maßnahmenteil II aufgeführten Spielplätze zu erstellen. Diese Planentwürfe werden sodann mit Anwohnern/innen des jeweiligen Wohnumfeldes im Zuge von Infoveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die sich hieraus ergebenden finalen Planentwürfe werden den politischen Gremien sodann vorgestellt. Daraufhin erfolgen entsprechende Ausschreibungen zur Vergabe der Bauleistungen.

Daneben werden auf den unter Maßnahmenteil III aufgeführten Spielplätzen einzelne Spielgeräte oder Spielkombinationen sukzessive über die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausgetauscht.

 

Herr Hermann-Josef Jütten bedankt sich im Namen der CDU für die Prioritätenliste, die sehr gut durch die Stadtverwaltung ausgearbeitet wäre.

Gleichwohl solle folgendes aufgenommen werden:

Die Spielplätze sollen mit diversen Piktogrammen ausgestattet werden, die auf das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen hinweisen sollen.

Alle Fragen von Herrn Mank, Frau van den Boom-Schultz und Herrn Jütten werden durch die Verwaltung umfassend beantwortet, insbesondere Fragen zur Finanzierung, zur Bürgerpartizipation am Bau der Spielplätze und zur zügigen Abarbeitung des Maßnahmenteil III.



Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen verabschiedet die der Sitzungsvorlage beiliegende Prioritätenliste.