Sitzung: 10.05.2023 Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB6/022/2023
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Wassenberg hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 eine Auswertung eingegangener
Stellungnahmen zur Aufstellung eines Spielstättenkonzeptes und in diesem Zuge
drei Maßnahmenpakete verabschiedet.
Unter Maßnahmenteil I
ist die Verwaltung mit diversen Umsetzungsmaßnahmen beauftragt worden. Hierzu
zählen beispielsweise der Bau eines Bolzplatzes in Birgelen sowie der Bau eines
Spielplatzes auf der Anton-Heuters-Straße. Diese Maßnahmen befinden sich
nunmehr in der Umsetzung. Weitere Maßnahmen wie die Überprüfung von
Baugenehmigungen bei Mehrfamilienhäusern zur verpflichtenden Anlegung von
Spielflächen werden im laufenden Verwaltungsbetrieb beachtet.
Im Weiteren wurden
Maßnahmenteile II und III beschlossen, die nunmehr in die Planung und Umsetzung
übergehen sollen. Unter Maßnahmenteil II werden die Spielstätten betrachtet,
die einer konzeptionellen Überarbeitung bedürfen und für die jeweils eine
Beteiligung des Wohnumfeldes angedacht ist. Maßnahmenteil III bezieht sich
darüber hinaus auf Einzelmaßnahmen auf diversen Spielstätten wie der Austausch
einzelner Spielgeräte.
Aufgabe der Verwaltung
war es nunmehr, unter Berücksichtigung der im letzten Jahr gesammelten
Stellungnahmen eine Prioritätenliste zu den Maßnahmenteilen II und III zu erstellen.
Hierzu hat die
Verwaltung Ende des vergangenen Jahres eine Besichtigung aller Spielstätten mit
dem Garten- und Landschaftsbauunternehmen Alpaka aus Titz durchgeführt, bei der
verschiedene Eckpunkte besprochen und Ideen diskutiert wurden. Darüber hinaus
hat im letzten Jahr eine Prüfung aller Spielstätten auf etwaige Mängel
stattgefunden. Ein Großteil dieser Mängel konnte bereits durch den städtischen
Bauhof behoben werden. Manche Spielgeräte bedürfen jedoch eines mittelfristigen
Austauschs. Diese fachlichen Einschätzungen wurden ebenfalls herangezogen, um
entsprechende Prioritäten setzen zu können.
Die beiliegende
Prioritätenliste richtet sich nach den oben dargestellten Maßnahmenteilen. Die
einzelnen Spielplätze werden hierbei einem Maßnahmenteil zugeordnet sowie nach
Priorität aufgelistet. Hinzugefügt wurde darüber hinaus der Maßnahmenteil IV
für solche Spielplätze, zu denen die Verwaltung keinen mittelfristigen
Handlungsbedarf sieht und welche dementsprechend im Laufe der regelmäßigen
Unterhaltungsmaßnahmen auf der Beobachtungsliste stehen.
Die Maßnahmenteile
sind somit wie folgt zu lesen:
-
Maßnahmenteil
I: Kurzfristige Umsetzung (2023)
-
Maßnahmenteil
II: Konzeptionelle Überplanung erforderlich. Planerstellung in 2023, Umsetzung
für 2024 vorgesehen
-
Maßnahmenteil
III: Austausch einzelner Spielgeräte erforderlich, allerdings keine
konzeptionelle Überplanung. Umsetzung in 2023 und 2024
-
Maßnahmenteil
IV: Aktuell kein Handlungsbedarf; Beobachtungsliste
-
„Entfällt“:
Es handelt sich um Spielflächen, die durch andere ersetzt werden, sich nicht im
städtischen Eigentum befinden oder künftig anderweitig genutzt werden.
Des Weiteren ist die
Spalte „geschätzter Kostenaufwand“ zu beachten. Für den Neubau, Umbau und die
Erweiterung von Spielplätzen sind über die Jahre 2022 bis 2024 verteilt jeweils
300.000 € im städtischen Haushalt veranschlagt, insgesamt also 900.000 €.
Vor diesem Hintergrund
wurden die Kosten ebenfalls als Faktor zur Priorisierung der Maßnahmen
herangezogen, um den Kostenansatz möglichst nicht zu überschreiten. So sind die
Kostenschätzungen auch als Zielrichtungen zu verstehen, an denen sich die
Detailplanungen orientieren sollen.
Darüber hinaus wurde
darauf geachtet, einzelne Ortsteile nicht zu übervorteilen oder andere zu
vernachlässigen. Die Prioritätenliste ist insgesamt so ausgelegt, dass ein
hochwertiger Allgemeinzustand hergestellt wird und die verschiedenen
Einzugsgebiete über einen neuwertigen Spielplatz verfügen, auch unter
Berücksichtigung der bereits in der Umsetzungsphase befindlichen Maßnahmen.
Zum weiteren Vorgehen:
Nach Verabschiedung
der Prioritätenliste wird die Verwaltung Fachfirmen damit beauftragen,
Planentwürfe für die im Maßnahmenteil II aufgeführten Spielplätze zu erstellen.
Diese Planentwürfe werden sodann mit Anwohnern/innen des jeweiligen
Wohnumfeldes im Zuge von Infoveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die
sich hieraus ergebenden finalen Planentwürfe werden den politischen Gremien
sodann vorgestellt. Daraufhin erfolgen entsprechende Ausschreibungen zur Vergabe
der Bauleistungen.
Daneben werden auf den
unter Maßnahmenteil III aufgeführten Spielplätzen einzelne Spielgeräte oder
Spielkombinationen sukzessive über die Haushaltsjahre 2023 und 2024
ausgetauscht.
Herr Hermann-Josef Jütten bedankt sich im Namen der CDU für
die Prioritätenliste, die sehr gut durch die Stadtverwaltung ausgearbeitet
wäre.
Gleichwohl solle folgendes aufgenommen werden:
Die Spielplätze sollen mit diversen Piktogrammen ausgestattet werden, die auf
das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen hinweisen sollen.
Alle Fragen von Herrn Mank, Frau van den Boom-Schultz und Herrn Jütten werden
durch die Verwaltung umfassend beantwortet, insbesondere Fragen zur
Finanzierung, zur Bürgerpartizipation am Bau der Spielplätze und zur zügigen
Abarbeitung des Maßnahmenteil III.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen verabschiedet die der Sitzungsvorlage beiliegende Prioritätenliste.