Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 28. November 2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes auf einem Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581, Baurecht zur Errichtung von ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden zu schaffen.

 

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Orsbeck erfolgte im Amtsblatt 09/2019 am 19.07.2019.

 

Zwischenzeitlich wurden alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt und es war beabsichtigt, in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses über den Satzungsbeschluss bzw. die weitere Vorgehensweise zu beraten.

Da aber von Seiten des Vorhabenträgers noch Beratungsbedarf bestand, wurde die Angelegenheit erstmal zurückgestellt.

 

Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger nun einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je 12 Wohneinheiten auf dem o.g. Grundstück gestellt (siehe beigefügten Lageplan). Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 05.04.2023 durch das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg positiv beschieden.

 

Da der Vorhabenträger aber weiterhin an der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes interessiert ist, hat dieser angeboten, auf die Errichtung der beiden Mehrfamilienwohnhäuser zu verzichten, wenn in der nächsten Sitzung des Stadtrates der Satzungsbeschluss gefasst würde.

 

Der Ausschuss möge sich in dieser Hinsicht beraten.

 

Stadtverordneter Weyermanns erklärt, dass es seinerzeit erhebliche Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegeben habe. Auf die geforderten Änderungswünsche sei der Investor bis heute nicht ausreichend eingegangen.

 

Stadtverordneter Jans stellt den Antrag, dass Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ einzustellen. Die Verwaltung möge die Aufhebung für die nächste Ratssitzung vorbereiten.

 


Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ ist einzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ für die nächste Ratssitzung vorzubereiten.