Sitzung: 09.05.2023 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: MV/FB6/014/2023
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 28. November 2018 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in
der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, zur Beseitigung eines
städtebaulichen Missstandes auf einem Teilbereich des Grundstückes Gemarkung
Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581, Baurecht zur Errichtung von ein- und
zweigeschossigen Wohngebäuden zu schaffen.
Die Bekanntmachung über die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in der
Ortschaft Orsbeck erfolgte im Amtsblatt 09/2019 am 19.07.2019.
Zwischenzeitlich wurden alle gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt und es war beabsichtigt, in
einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses über den
Satzungsbeschluss bzw. die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Da aber von Seiten des Vorhabenträgers
noch Beratungsbedarf bestand, wurde die Angelegenheit erstmal zurückgestellt.
Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger
nun einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei
Mehrfamilienwohnhäusern mit je 12 Wohneinheiten auf dem o.g. Grundstück
gestellt (siehe beigefügten Lageplan). Der Antrag auf Vorbescheid wurde am
05.04.2023 durch das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg positiv
beschieden.
Da der Vorhabenträger aber weiterhin an
der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes interessiert ist, hat
dieser angeboten, auf die Errichtung der beiden Mehrfamilienwohnhäuser zu
verzichten, wenn in der nächsten Sitzung des Stadtrates der Satzungsbeschluss
gefasst würde.
Der Ausschuss möge sich in dieser
Hinsicht beraten.
Stadtverordneter Weyermanns erklärt, dass es seinerzeit erhebliche Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegeben habe. Auf die geforderten Änderungswünsche sei der Investor bis heute nicht ausreichend eingegangen.
Stadtverordneter Jans stellt den Antrag, dass Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ einzustellen. Die Verwaltung möge die Aufhebung für die nächste Ratssitzung vorbereiten.
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ ist einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Ratheimer Straße“ für die nächste Ratssitzung vorzubereiten.