Sitzung: 09.05.2023 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB6/025/2023
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am
07.04.2022 den Maßnahmenteil I zum integrierten Verkehrs- und Radwegekonzept
verabschiedet. Gegenstand des Maßnahmenteils I ist unter anderem die
Umgestaltung der Erkelenzer Straße zur Umnutzung der vorhandenen
straßenbaulichen Infrastruktur.
Aufgabe des Planungsbüros MWM war es, diesbezüglich einen
Planentwurf unter Berücksichtigung der nachfolgenden primären Ziele zu
erstellen:
-
Stärkung des
Radverkehrs,
-
Fahrbahnreduzierung
und
-
geschwindigkeitsdämpfender
Aufhöhungen.
Das Büro MWM, Herr Mesenholl, stellt in der Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses die entsprechende Planung zur
Umgestaltung der Erkelenzer Straße vor, welche bereits der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Kreispolizeibehörde
dargelegt und in einem Ortstermin am 04.04.2023 besprochen wurde.
Die
Planung ist seitens der o. g. Behörden grundsätzlich positiv bewertet worden;
es sind lediglich einzelne Detailfragen aufgeworfen worden, die bis zur
Vorstellung in der Sitzung geprüft und im Planentwurf berücksichtigt werden.
Dipl.-Ing. Mesenholl von der Planungsgruppe MWM, Aachen, stellt den Planentwurf zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße ausführlich vor.
Alle Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.
Stadtverordneter Lang
erklärt, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sich zu der nun vorgestellten
Ausbauplanung zunächst beraten müsse. Dies werde bis zur endgültigen
Beschlussfassung im Rat am 15.06.2023 geschehen.
Die Verwaltung sagt zu, dass
die Präsentation der Ausbauplanung zeitnah und bereits vor Übersendung der
Niederschrift zur Verfügung gestellt werden wird.
Beschlussvorschlag an den Rat: (15 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Der Planentwurf zur
Umgestaltung der Erkelenzer Straße aus dem Maßnahmenteil I des integrierten
Verkehrs- und Radwegekonzepts wird zur Kenntnis genommen und zur
Ausführungsplanung freigegeben.