Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 den Maßnahmenteil I zum integrierten Verkehrs- und Radwegekonzept verabschiedet. Gegenstand des Maßnahmenteils I ist unter anderem die Umgestaltung der Erkelenzer Straße zur Umnutzung der vorhandenen straßenbaulichen Infrastruktur.

Aufgabe des Planungsbüros MWM war es, diesbezüglich einen Planentwurf unter Berücksichtigung der nachfolgenden primären Ziele zu erstellen:

-          Stärkung des Radverkehrs,

-          Fahrbahnreduzierung und

-          geschwindigkeitsdämpfender Aufhöhungen.

 

Das Büro MWM, Herr Mesenholl, stellt in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses die entsprechende Planung zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße vor, welche bereits der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Kreispolizeibehörde dargelegt und in einem Ortstermin am 04.04.2023 besprochen wurde.

 

Die Planung ist seitens der o. g. Behörden grundsätzlich positiv bewertet worden; es sind lediglich einzelne Detailfragen aufgeworfen worden, die bis zur Vorstellung in der Sitzung geprüft und im Planentwurf berücksichtigt werden.

 

Dipl.-Ing. Mesenholl von der Planungsgruppe MWM, Aachen, stellt den Planentwurf zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße ausführlich vor.

 

Alle Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.

 

Stadtverordneter Lang erklärt, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sich zu der nun vorgestellten Ausbauplanung zunächst beraten müsse. Dies werde bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 15.06.2023 geschehen.

 

Die Verwaltung sagt zu, dass die Präsentation der Ausbauplanung zeitnah und bereits vor Übersendung der Niederschrift zur Verfügung gestellt werden wird.

 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                (15 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Der Planentwurf zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße aus dem Maßnahmenteil I des integrierten Verkehrs- und Radwegekonzepts wird zur Kenntnis genommen und zur Ausführungsplanung freigegeben.