Sitzung: 30.03.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: BV/FB1/018/2023
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Schriftsatz vom 25.02.2023 teilt die Stadtverordnete Dr. Susanne
Beckers mit, dass sie mit Wirkung zum 10.03.2023 aus der FDP-Fraktion im Rat
der Stadt Wassenberg austritt. Sie wird ihr Mandat als fraktionsloses Mitglied
im Rat der Stadt Wassenberg fortführen.
Durch den Austritt der Stadtverordneten Dr. Beckers verliert die
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg ihren Fraktionsstatus. Daher wird auch
der Stadtverordnete Sven Müller-Holtkamp vorbehaltlich weiterer Erklärungen
sein Mandat als fraktionsloses Mitglied im Rat der Stadt Wassenberg fortführen.
Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten ist zu beachten, dass die
Ausschüsse das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegeln
müssen. Somit sind die kommunalen Ausschüsse aufzulösen, da sich insoweit eine
Veränderung der Fraktionsstärken ergeben hat. Gemäß der Sitzverteilung nach dem
Hare/Niemeyer-Verfahren steht der SPD-Fraktion ein zusätzlicher Sitz in den
Ausschüssen zu. Zur Wahrung des Spiegelbildlichkeitsprinzips ist eine Neubesetzung
der aufzulösenden Kommunalausschüsse daher erforderlich.
Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ist unter der
Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsbildungen der nachstehenden Aufstellung
zu entnehmen.
Fraktionen |
Sitze
Ausschüsse |
CDU-Fraktion (18) |
9 (bisher 9) |
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (7) |
3 (bisher 3) |
SPD-Fraktion (5) |
3 (bisher 2) |
WFW-Fraktion (3) |
2 (bisher 2) |
Fraktion „Krethi & Plethi“ (2) |
1 (bisher 1) |
fraktionslos (3) |
0 |
Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Absatz 3 Satz
1 GO NRW die Möglichkeit vor, die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme
eines einheitlichen Wahlvorschlags im Beschlusswege vorzunehmen, soweit sich
alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten einheitlichen
Wahlvorschlag einigen.
Den nunmehr fraktionslosen Stadtverordneten Steinhage, Dr. Beckers und
Müller-Holtkamp stehen auf der Grundlage des § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW das
Recht zu, als Mitglieder mit beratender Stimme mindestens einem Ausschuss anzugehören.
Es wird vorgeschlagen, dass diese als beratende Mitglieder dem Haupt- und
Finanzausschuss angehören.
Bei dem als Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschlag wurde die
bisherige Ausschussbesetzung einschließlich der Ausschussvorsitze und stellvertretenden
Ausschussvorsitze berücksichtigt.
Der Stadtverordnete André Ruhrberg ist jedoch zwischenzeitlich zum
01.03.2023 aus Wassenberg verzogen und verliert daher kraft Gesetzes gem. § 37
Nr. i. V. m. § 12 Abs. 1 KWahlG NRW sein Mandat. Infolgedessen ist der Sitz in
der Vertretung nach § 45 KWahlG NRW nach der Reserveliste derjenigen Partei zu
besetzen, für die der Gewählte bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 angetreten
ist. Nach der Reserveliste „CDU“ für diese Kommunalwahl ist Herr Peter
Weyermanns in der für die Ersatzbenennung maßgeblichen Reihenfolge als
Ersatzbewerber benannt und bestimmt worden. Mit Datum vom 13.03.2023 hat Herr
Peter Weyermanns die Wahl zur Vertretung der Stadt Wassenberg angenommen.
Im einheitlichen Wahlvorschlag wurde daher nunmehr auf Vorschlag der
CDU-Fraktion berücksichtigt, dass der Stadtverordnete Weyermanns die
Mitgliedschaften in den Ausschüssen des ausgeschiedenen Stadtverordneten
Ruhrberg übernimmt. Da Herr Weyermanns bisher sachkundiger Bürger im Ausschuss
für Bildung, Soziales und Generationenfragen war, wird diese Position gemäß dem
hier vorliegenden einheitlichen Wahlvorschlag ebenfalls neu besetzt.
Weiterhin ist der sachkundige Bürger Dominik Hendelkens (SPD-Fraktion)
zum 13.03.2023 aus Wassenberg verzogen und scheidet daher als Mitglied und stv.
Mitglied in verschiedenen Ausschüssen aus. Der Vorschlag einer Nachbesetzung
der SPD-Fraktion wurde ebenfalls im einheitlichen Wahlvorschlag berücksichtigt.
Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Absatz 3 GO NRW, der allein auf Ratsmitglieder abstellt, bei der Ausschussbesetzung (d. h. zu hiesiger Beschlussziffer 3) nicht stimmberechtigt (§ 40 Absatz 2 Satz 6 GO NRW).
Bürgermeister Maurer
erklärt, dass die Vorsitzenden aller Fraktionen den vorgelegten einheitlichen
Wahlvorschlag im Vorfeld unterschrieben haben und befragt nunmehr den Rat, ob
dem einheitlichen Wahlvorschlag widersprochen wird. Dies wird einstimmig
verneint.
Bürgermeister Maurer lässt über die Punkte 1 – 3 des
Beschlussvorschlages gemeinsam abstimmen.
Beschluss: (einstimmig)
- Zur Erreichung des Spiegelbildlichkeitsprinzips werden zwecks
Neubesetzung die nachstehenden kommunalen Ausschüsse des Rates der Stadt
Wassenberg hiermit aufgelöst:
(1) Haupt- und Finanzausschuss
(2) Rechnungsprüfungsausschuss
(3) Wahlprüfungsausschuss
(4) Personalausschuss
(5) Bauausschuss
(6) Wirtschaftsförderungs- und
Grundstücksausschuss
(7) Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss
(8) Kultur- und Sportausschuss
(9) Ausschuss für Bildung, Soziales und
Generationenfragen
- Die mit Beschluss zu Ziffer 1 aufgelösten Ausschüsse des Rates der
Stadt Wassenberg werden unter Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten
und Befugnisse unmittelbar neugebildet.
- Die mit Beschluss zu Ziffer 2 neugebildeten Ausschüsse setzen sich
gemäß einheitlichem Wahlvorschlag vom 20.03.2023 zusammen und werden mit
den darin benannten Personen und ihren dort ausgewiesenen Funktionen
besetzt.