Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Mit Schriftsatz vom 25.02.2023 teilt die Stadtverordnete Dr. Susanne Beckers mit, dass sie mit Wirkung zum 10.03.2023 aus der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg austritt. Sie wird ihr Mandat als fraktionsloses Mitglied im Rat der Stadt Wassenberg fortführen.

Durch den Austritt der Stadtverordneten Dr. Beckers verliert die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg ihren Fraktionsstatus. Daher wird auch der Stadtverordnete Sven Müller-Holtkamp vorbehaltlich weiterer Erklärungen sein Mandat als fraktionsloses Mitglied im Rat der Stadt Wassenberg fortführen.

 

Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten ist zu beachten, dass die Ausschüsse das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegeln müssen. Somit sind die kommunalen Ausschüsse aufzulösen, da sich insoweit eine Veränderung der Fraktionsstärken ergeben hat. Gemäß der Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren steht der SPD-Fraktion ein zusätzlicher Sitz in den Ausschüssen zu. Zur Wahrung des Spiegelbildlichkeitsprinzips ist eine Neubesetzung der aufzulösenden Kommunalausschüsse daher erforderlich.

 

Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ist unter der Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsbildungen der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Fraktionen

Sitze Ausschüsse

CDU-Fraktion (18)

9 (bisher 9)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (7)

3 (bisher 3)

SPD-Fraktion (5)

3 (bisher 2)

WFW-Fraktion (3)

2 (bisher 2)

Fraktion „Krethi & Plethi“ (2)

1 (bisher 1)

fraktionslos (3)

0

 

Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW die Möglichkeit vor, die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags im Beschlusswege vorzunehmen, soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen.

 

Den nunmehr fraktionslosen Stadtverordneten Steinhage, Dr. Beckers und Müller-Holtkamp stehen auf der Grundlage des § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW das Recht zu, als Mitglieder mit beratender Stimme mindestens einem Ausschuss anzugehören. Es wird vorgeschlagen, dass diese als beratende Mitglieder dem Haupt- und Finanzausschuss angehören.

 

Bei dem als Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschlag wurde die bisherige Ausschussbesetzung einschließlich der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze berücksichtigt.

 

Der Stadtverordnete André Ruhrberg ist jedoch zwischenzeitlich zum 01.03.2023 aus Wassenberg verzogen und verliert daher kraft Gesetzes gem. § 37 Nr. i. V. m. § 12 Abs. 1 KWahlG NRW sein Mandat. Infolgedessen ist der Sitz in der Vertretung nach § 45 KWahlG NRW nach der Reserveliste derjenigen Partei zu besetzen, für die der Gewählte bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 angetreten ist. Nach der Reserveliste „CDU“ für diese Kommunalwahl ist Herr Peter Weyermanns in der für die Ersatzbenennung maßgeblichen Reihenfolge als Ersatzbewerber benannt und bestimmt worden. Mit Datum vom 13.03.2023 hat Herr Peter Weyermanns die Wahl zur Vertretung der Stadt Wassenberg angenommen.

 

Im einheitlichen Wahlvorschlag wurde daher nunmehr auf Vorschlag der CDU-Fraktion berücksichtigt, dass der Stadtverordnete Weyermanns die Mitgliedschaften in den Ausschüssen des ausgeschiedenen Stadtverordneten Ruhrberg übernimmt. Da Herr Weyermanns bisher sachkundiger Bürger im Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen war, wird diese Position gemäß dem hier vorliegenden einheitlichen Wahlvorschlag ebenfalls neu besetzt.

 

Weiterhin ist der sachkundige Bürger Dominik Hendelkens (SPD-Fraktion) zum 13.03.2023 aus Wassenberg verzogen und scheidet daher als Mitglied und stv. Mitglied in verschiedenen Ausschüssen aus. Der Vorschlag einer Nachbesetzung der SPD-Fraktion wurde ebenfalls im einheitlichen Wahlvorschlag berücksichtigt.

 

Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Absatz 3 GO NRW, der allein auf Ratsmitglieder abstellt, bei der Ausschussbesetzung (d. h. zu hiesiger Beschlussziffer 3) nicht stimmberechtigt (§ 40 Absatz 2 Satz 6 GO NRW).

 

 

Bürgermeister Maurer erklärt, dass die Vorsitzenden aller Fraktionen den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag im Vorfeld unterschrieben haben und befragt nunmehr den Rat, ob dem einheitlichen Wahlvorschlag widersprochen wird. Dies wird einstimmig verneint.

Bürgermeister Maurer lässt über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages gemeinsam abstimmen.

 


Beschluss: (einstimmig)


  1. Zur Erreichung des Spiegelbildlichkeitsprinzips werden zwecks Neubesetzung die nachstehenden kommunalen Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg hiermit aufgelöst:

 

(1)    Haupt- und Finanzausschuss

(2)    Rechnungsprüfungsausschuss

(3)    Wahlprüfungsausschuss

(4)    Personalausschuss

(5)    Bauausschuss

(6)    Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss

(7)    Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss

(8)    Kultur- und Sportausschuss

(9)    Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen

 

  1. Die mit Beschluss zu Ziffer 1 aufgelösten Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg werden unter Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten und Befugnisse unmittelbar neugebildet.

 

  1. Die mit Beschluss zu Ziffer 2 neugebildeten Ausschüsse setzen sich gemäß einheitlichem Wahlvorschlag vom 20.03.2023 zusammen und werden mit den darin benannten Personen und ihren dort ausgewiesenen Funktionen besetzt.