Sitzung: 30.03.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: BV/FB6/017/2023
Der Rat nimmt die
Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 07.04.2022 hat der
Rat der Stadt Wassenberg die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf
Anerkennung als Luftkurort zu stellen und die weiteren notwendigen Voraussetzungen
hierfür zu schaffen. Gleichzeitig verpflichtete sich der Rat, den
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dahingehend zu ändern, dass das der
Artbezeichnung eines Luftkurortes entsprechende Kurgebiet darin dargestellt und
erläutert wird.
Eine Voraussetzung zur Anerkennung als
Luftkurort ist die Darstellung eines Kurgebietes im Flächennutzungsplan gemäß § 3 Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz
– KOG). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit zwingend erforderlich.
Eine Übersichtskarte des Kurgebietes ist
als Anlage beigefügt.
Bürgermeister Maurer teilt
mit, dass Herr Beckers und er in Sachen Luftkurort im Februar bei der
Bezirksregierung Köln waren. Die Bezirksregierung hat in diesem Rahmen
angeregt, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
bereits vor Prädikatisierung zum Luftkurort zu fassen, da dieses als notwendige
Voraussetzung der Prädikatisierung erachtet werde. Andernfalls könnte die
Prädikatisierung ggf. mit einer auflösenden Bedingung erteilt werden, sofern
die Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht umgesetzt werden konnte.
Beschluss: (einstimmig)
Der
Aufstellungsbeschluss zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Wassenberg zur Darstellung eines Kurgebietes gemäß § 3 Gesetz über
Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) wird gefasst.