Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Rat nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 07.04.2022 hat der Rat der Stadt Wassenberg die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Anerkennung als Luftkurort zu stellen und die weiteren notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Gleichzeitig verpflichtete sich der Rat, den Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dahingehend zu ändern, dass das der Artbezeichnung eines Luftkurortes entsprechende Kurgebiet darin dargestellt und erläutert wird.

 

Eine Voraussetzung zur Anerkennung als Luftkurort ist die Darstellung eines Kurgebietes im Flächennutzungsplan gemäß § 3 Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit zwingend erforderlich.

 

Eine Übersichtskarte des Kurgebietes ist als Anlage beigefügt.

 

 

Bürgermeister Maurer teilt mit, dass Herr Beckers und er in Sachen Luftkurort im Februar bei der Bezirksregierung Köln waren. Die Bezirksregierung hat in diesem Rahmen angeregt, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes bereits vor Prädikatisierung zum Luftkurort zu fassen, da dieses als notwendige Voraussetzung der Prädikatisierung erachtet werde. Andernfalls könnte die Prädikatisierung ggf. mit einer auflösenden Bedingung erteilt werden, sofern die Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht umgesetzt werden konnte.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Aufstellungsbeschluss zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Darstellung eines Kurgebietes gemäß § 3 Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) wird gefasst.