Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Herr André Ruhrberg ist zum 01.03.2023 aus Wassenberg verzogen und hat daher kraft Gesetzes gem. § 37 Nr. 2 i. V. m. § 12 Abs. 1 KWahlG NW sein Mandat verloren.

 

Im Zuge der Ersatzbestimmung von Vertretern hat Herr Peter Weyermanns am 13.03.2023 gegenüber dem Wahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.

 

Stadtverordneter Weyermanns wird in der Ratssitzung gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW durch den Bürgermeister in sein Amt als Stadtverordneter eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Verpflichtungsformel:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Bürgermeister Maurer bittet den Rat, sich von den Plätzen zu erheben. Stadtverordneter Weyermanns spricht dem Bürgermeister die Eidesformel nach. Bürgermeister Maurer stellt anschließend fest, dass Herr Weyermanns in sein Amt eingeführt ist und gratuliert ihm hierzu.