Sitzung: 07.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/FB5/009/2023
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die WfW-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.12.2022 die Befreiung
von der Hundesteuer für mindestens 4 Jahre bei der Übernahme eines Hundes aus
einem Tierheim oder von einem Tierschutzverein.
Zunächst ist festzuhalten, dass die grundsätzliche Zielsetzung der
Hundesteuererhebung die Begrenzung des Hundeaufkommens ist. Die Stadt
Wassenberg hat in ihrer Hundesteuersatzung daher nur wenige Ausnahmen von der
Hundesteuerpflicht (z. B. für Blindenhunde) zugelassen.
Trotzdem sind im Stadtgebiet Wassenberg bereits überdurchschnittlich
viele Hunde angemeldet, auch begünstigt durch die weiterhin vergleichsweise
niedrigen Hundesteuersätze. Bei einer Bevölkerungszahl rd. 19.900 Personen
sind derzeit 2.580 Hunde erfasst (Verhältnis 1 Hund je 7,7 Einwohner:innen). In
den Nachbarkommunen Erkelenz und Hückelhoven sind jeweils im Verhältnis zur
Bevölkerungszahl rd. 35% bis 40% weniger Hunde gemeldet als in Wassenberg.
Es entspricht daher nicht der Zielsetzung der Hundesteuererhebung,
weitere begünstigende Ausnahmetatbestände einzuführen.
Weiterhin ist fraglich, ob durch eine Befreiung von der Hundesteuer das
gewünschte Steuerungsziel, die verstärkte Übernahme von Hunden aus dem
Tierschutz, überhaupt erreicht werden kann.
Mit der Anschaffung eines Hundes ist für die Besitzer:innen ein hohes
Maß an persönlicher und finanzieller Verantwortung verbunden. Die
Besitzer:innen gehen hierbei die bewusste Entscheidung ein, diese Verantwortung
zu tragen und eine Vielzahl von Ausgaben u. a. für die Anschaffung, Ausstattung
und Versicherung sowie für Futtermittel und die tierärztliche Betreuung zu
übernehmen. Eine Entlastung ausgerechnet um den vergleichsweise geringen Betrag
der Hundesteuer (54,00 € pro Jahr für den ersten Hund) wird kaum das
ausschlaggebende Kriterium sein, einen Hund aus dem Tierschutz zu übernehmen.
Auch wenn ohnehin geplant ist, einen Hund anzuschaffen, ist die
Übernahme aus dem Tierschutz auch ohne eine Befreiung von der Hundesteuer
bereits in der Regel finanziell günstiger als der Erwerb eines Tieres bei einem
Züchter.
Im Kreis Heinsberg haben die nur Städte Erkelenz und Hückelhoven in
ihren Hundesteuersatzungen einen vergleichbaren Steuerbefreiungstatbestand
aufgenommen. Hier wird jedoch nur eine Steuerbefreiung von einem Jahr gewährt,
und nur wenn ein Hund aus dem Tierheim für den Kreis Heinsberg übernommen wird.
(Die im Antrag genannten Kommunen Duisburg und Mannheim haben die Befreiung
ebenfalls auf Hunde aus den eigenen Tierheimen bzw. ortsansässigen
Tierschutzeinrichtungen begrenzt.)
Lt. Auskunft der Stadt Erkelenz sind dort bei einer Bevölkerungszahl
von 48.000 rd. 4.000 Hunde gemeldet (Verhältnis 1 Hund je 12,0
Einwohner:innen). Eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Heinsberg
werde jährlich für rd. 3 bis 4 Hunde beantragt.
Lt. Auskunft der Stadt Hückelhoven sind dort bei einer Bevölkerungszahl
von 42.000 rd. 3.300 Hunde gemeldet (Verhältnis 1 Hund je 12,7
Einwohner:innen). Eine Steuerbefreiung werde jährlich nur für 1 bis 2 Hunde
beantragt.
Diese äußerst geringen Fallzahlen sprechen somit auch nicht für den
Erfolg einer solchen Regelung.
Da die Befreiung von der Hundesteuer somit nicht als geeignet erscheint, die Übernahme von Hunden aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in einem relevanten Umfang zu fördern, und ein solcher Ausnahmetatbestand ansonsten auch der grundsätzlichen Zielsetzung der Begrenzung des Hundeaufkommens widerspricht, ist der Antrag abzulehnen.
Stadtverordneter Vaßen
möchte den Antrag dahingehend abändern, dass bei der Übernahme eines Tieres aus
einem Tierheim oder eines Tierschutzvereines die Befreiung der Hundesteuer für
ein Jahr gelten soll.
Stadtverordneter Lengersdorf
erklärt, dass die Zielsetzung des Antrags eher als Appellwirkung anzusehen ist,
um auf die Situation in den Tierheimen aufmerksam zu machen.
Bürgermeister Maurer stellt
klar, dass er das Anliegen des Antrags verstehen könne und für sinnvoll halte,
allerdings hält er einen Steuerbefreiungstatbestand nicht als das geeignete
Mittel zur Erreichung dieses Ziels. Er unterstreicht die Begründung aus der
hier vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung und lässt über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Bürgermeister Maurer gibt
an, dass unabhängig vom hier vorliegenden Antrag der WFW-Fraktion auch bereits
im Kreise der Bürgermeister und dem Kreis Heinsberg über die Überbelegung des
Tierheimes in Heinsberg gesprochen worden sei. Es sei in den nächsten Monaten
ein Gespräch mit der Leiterin des Tierheimes Heinsberg geplant. Bürgermeister
Maurer erklärt, dass er im Nachgang des Gespräches im Ausschuss berichten wird,
auf welche Weise man aktiv werden könnte.
Beschluss: (14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Der Antrag der WfW-Fraktion vom 15.12.2022 auf Befreiung von der
Hundesteuer für mindestens 4 Jahre bei der Übernahme eines Tieres aus einem
Tierheim oder eines Tierschutzvereines wird abgelehnt.