Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die WfW-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.12.2022 die Befreiung von der Hundesteuer für mindestens 4 Jahre bei der Übernahme eines Hundes aus einem Tierheim oder von einem Tierschutzverein.

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die grundsätzliche Zielsetzung der Hundesteuererhebung die Begrenzung des Hundeaufkommens ist. Die Stadt Wassenberg hat in ihrer Hundesteuer­satzung daher nur wenige Ausnahmen von der Hundesteuerpflicht (z. B. für Blindenhunde) zugelassen.

Trotzdem sind im Stadtgebiet Wassenberg bereits überdurchschnittlich viele Hunde angemeldet, auch begünstigt durch die weiterhin vergleichsweise niedrigen Hunde­steuersätze. Bei einer Bevölkerungszahl rd. 19.900 Personen sind derzeit 2.580 Hunde erfasst (Verhältnis 1 Hund je 7,7 Einwohner:innen). In den Nachbarkommunen Erkelenz und Hückelhoven sind jeweils im Verhältnis zur Bevölkerungszahl rd. 35% bis 40% weniger Hunde gemeldet als in Wassenberg. 

Es entspricht daher nicht der Zielsetzung der Hundesteuererhebung, weitere begünstigende Ausnahmetatbestände einzuführen.

 

Weiterhin ist fraglich, ob durch eine Befreiung von der Hundesteuer das gewünschte Steuerungsziel, die verstärkte Übernahme von Hunden aus dem Tierschutz, überhaupt erreicht werden kann.

Mit der Anschaffung eines Hundes ist für die Besitzer:innen ein hohes Maß an persönlicher und finanzieller Verantwortung verbunden. Die Besitzer:innen gehen hierbei die bewusste Entscheidung ein, diese Verantwortung zu tragen und eine Vielzahl von Ausgaben u. a. für die Anschaffung, Ausstattung und Versicherung sowie für Futtermittel und die tierärztliche Betreuung zu übernehmen. Eine Entlastung ausgerechnet um den vergleichsweise geringen Betrag der Hundesteuer (54,00 € pro Jahr für den ersten Hund) wird kaum das ausschlaggebende Kriterium sein, einen Hund aus dem Tierschutz zu übernehmen.

Auch wenn ohnehin geplant ist, einen Hund anzuschaffen, ist die Übernahme aus dem Tierschutz auch ohne eine Befreiung von der Hundesteuer bereits in der Regel finanziell günstiger als der Erwerb eines Tieres bei einem Züchter.

 

Im Kreis Heinsberg haben die nur Städte Erkelenz und Hückelhoven in ihren Hundesteuer­satzungen einen vergleichbaren Steuerbefreiungstatbestand aufgenommen. Hier wird jedoch nur eine Steuerbefreiung von einem Jahr gewährt, und nur wenn ein Hund aus dem Tierheim für den Kreis Heinsberg übernommen wird. (Die im Antrag genannten Kommunen Duisburg und Mannheim haben die Befreiung ebenfalls auf Hunde aus den eigenen Tierheimen bzw. ortsansässigen Tierschutzeinrichtungen begrenzt.)

Lt. Auskunft der Stadt Erkelenz sind dort bei einer Bevölkerungszahl von 48.000 rd. 4.000 Hunde gemeldet (Verhältnis 1 Hund je 12,0 Einwohner:innen). Eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Heinsberg werde jährlich für rd. 3 bis 4 Hunde beantragt.

Lt. Auskunft der Stadt Hückelhoven sind dort bei einer Bevölkerungszahl von 42.000 rd. 3.300 Hunde gemeldet (Verhältnis 1 Hund je 12,7 Einwohner:innen). Eine Steuerbefreiung werde jährlich nur für 1 bis 2 Hunde beantragt.

Diese äußerst geringen Fallzahlen sprechen somit auch nicht für den Erfolg einer solchen Regelung.

Da die Befreiung von der Hundesteuer somit nicht als geeignet erscheint, die Übernahme von Hunden aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in einem relevanten Umfang zu fördern, und ein solcher Ausnahmetatbestand ansonsten auch der grundsätzlichen Zielsetzung der Begrenzung des Hundeaufkommens widerspricht, ist der Antrag abzulehnen.

 

Stadtverordneter Vaßen möchte den Antrag dahingehend abändern, dass bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim oder eines Tierschutzvereines die Befreiung der Hundesteuer für ein Jahr gelten soll.

 

Stadtverordneter Lengersdorf erklärt, dass die Zielsetzung des Antrags eher als Appellwirkung anzusehen ist, um auf die Situation in den Tierheimen aufmerksam zu machen.

 

Bürgermeister Maurer stellt klar, dass er das Anliegen des Antrags verstehen könne und für sinnvoll halte, allerdings hält er einen Steuerbefreiungstatbestand nicht als das geeignete Mittel zur Erreichung dieses Ziels. Er unterstreicht die Begründung aus der hier vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

Bürgermeister Maurer gibt an, dass unabhängig vom hier vorliegenden Antrag der WFW-Fraktion auch bereits im Kreise der Bürgermeister und dem Kreis Heinsberg über die Überbelegung des Tierheimes in Heinsberg gesprochen worden sei. Es sei in den nächsten Monaten ein Gespräch mit der Leiterin des Tierheimes Heinsberg geplant. Bürgermeister Maurer erklärt, dass er im Nachgang des Gespräches im Ausschuss berichten wird, auf welche Weise man aktiv werden könnte.

 

 

 

 


Beschluss: (14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)


Der Antrag der WfW-Fraktion vom 15.12.2022 auf Befreiung von der Hundesteuer für mindestens 4 Jahre bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim oder eines Tierschutzvereines wird abgelehnt.