Sitzung: 07.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/005/2023
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die in der Ratssitzung am 15.12.2022 zur
Verabschiedung des Haushalts 2023 gehaltenen Haushaltsreden der Fraktionen
sind ausgewertet worden. Die darin enthaltenen Anträge u. ä. sind folgend –
soweit möglich – nach Sachthemen gegliedert worden.
Nicht enthalten sind Anträge, die
zwischenzeitlich bereits separat gestellt worden sind.
Mit dieser Vorlage erfolgt nunmehr ein
erster Sachstandsbericht zum Stand einzelner Punkte.
Über den weiteren Bearbeitungsstand der
übrigen Punkte wird im Rahmen von weiteren Fortschreibungen für die Sitzungen
des Haupt- und Finanzausschusses kontinuierlich berichtet.
1. Tourismus, Kunst, Stadtmarketing, Vereinsförderung
1.1 Die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen regt an, bei städtischen Veranstaltungen auch Kinder und
Jugendliche als Zielgruppe im Blick zu haben.
Beispielsweise
solle im Open Air Sommerkino auch ein Kinderfilm gezeigt werden.
1.2 Die
SPD-Fraktion fordert, zur Verbesserung der Barrierefreiheit Informationstafeln
im Stadtgebiet mit einem QR-Code zu versehen, über den die Möglichkeit bestehen
soll, Texte in verschiedenen Sprachen zu lesen oder sich anzuhören.
1.3 Die
SPD-Fraktion regt die Schaffung öffentlicher Möglichkeiten für
Gesellschaftsspiele an, z.B. ein Tisch mit Dame- oder Backgammonfeld im Park
der Gartenachse oder ein großes auf einer Bodenfläche eingerichtetes
Schachbrett.
1.4 Die
SPD-Fraktion regt ein Benefizkonzert im Jahr 2023 in Wassenberg zu Gunsten der
Menschen in der Ukraine an.
1.5 Die
WfW-Fraktion wünscht, dass die Verwaltung ein Programm zur Förderung des
Ehrenamtes erarbeitet.
1.6 Die
WfW-Fraktion regt an, die Augmentet Reality Angebote im Stadtgebiet auszubauen.
1.7 Die WfW-Fraktion fordert ein Konzept,
Gastronomie zu erhalten und die Innenstadt wiederzubeleben.
Anmerkung:
Das Thema der
Innenstadtentwicklung wird fortlaufend und intensiv von einer Arbeitsgruppe der
Verwaltung wahrgenommen. Seitens der Arbeitsgruppenmitglieder werden konkrete
Gespräche mit Interessent:innen und Eigentümer:innen der Objekte geführt. Für
jeden einzelnen Leerstand verfügt die Arbeitsgruppe jeweils über mindestens
eine:n Interessent:in. Die Belebung der Leerstände scheitert jedoch aktuell
zumeist an unterschiedlichen Preisvorstellungen der Interessent:innen und
Eigentümer:innen, oder sogar an der grundsätzlichen Bereitschaft zur
Vermietung.
2. Schulen, Kindergärten und sonstige Kinder- und
Jugendeinrichtungen
2.1 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, über bauliche Maßnahmen, die
ggf. auf Grund des neuen Rechtsanspruchs auf Teilnahme an der Offenen
Ganztagsschule notwendig werden, frühzeitig zu informieren und den Rat bereits
in Vorüberlegungen mit einzubeziehen.
Anmerkung:
Wie bereits
in der Vergangenheit berichtet, erfolgt ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise
die Einführung des Anspruchs auf Ganztagsförderung im Primarbereich. Um bereits
frühzeitig umfassende und abgestimmte Vorbereitungsmaßnahmen treffen zu können,
wurde zwischenzeitlich auf Initiative des Kreisjugendamtes eine
Steuerungsgruppe unter Beteiligung der Kommunen eingerichtet. Der Bund hat
mittlerweile den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des
Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm
Ganztagsausbau) zur Unterzeichnung durch die Länder vorgelegt. Das Land NRW hat
daraufhin das parlamentarische Verfahren für die Unterzeichnung eingeleitet und
befindet sich in der Abstimmung einer entsprechenden Förderrichtlinie mit den
anderen beteiligten Bundesländern.
Die
Verwaltung wird über die Ergebnisse der Verhandlungen nach Bekanntwerden
unterrichten und sodann auch zeitnah in die Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen eintreten.
2.2 Die SPD-Fraktion regt an, im Schulbereich Geld
für die körperliche und psychische Gesundheit der Kinder zur Verfügung zu
stellen, beispielsweise für Maßnahmen für eine gesunde Ernährung, sportliche
Aktivitäten oder ein Antimobbingtraining.
Anmerkung:
Bei der durch
die SPD-Fraktion angeregten finanziellen Unterstützung für die körperliche und
psychische Gesundheit der Kinder handelt es sich grundsätzlich um
Aufgabenfelder, die den inneren Schulangelegenheiten im Rahmen der
Unterrichtsgestaltung und damit der (Finanz-)Zuständigkeit des Landes NRW
zuzuordnen sind.
Bildung und
Gesundheit hat hierbei einen hohen Stellenwert und wird entsprechend durch
Programme des Landes finanziell gefördert. So ist z. B. die
Betty-Reis-Gesamtschule seit 2010 Mitgliedsschule im Landesprogramm “Bildung
und Gesundheit“. Auch an den Grundschulen sind regelmäßig entsprechende
Angebote in die Unterrichtsgestaltung eingebunden.
Über die
Landesförderung “Extra-Geld“ besteht die Möglichkeit, die angesprochenen
Themenfelder einzubeziehen. Diesbezüglich stellt der Schulträger den Schulen,
neben dem unmittelbar zur Verfügung gestellten Schulbudget, auch das
Schulträgerbudget zur flexiblen Verwendung zur Verfügung.
Darüber
hinaus stellt die Stadt als Schulträger jeder Schule in ihrer Trägerschaft ein
Budget zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
3. Soziales und Asyl
3.1 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert Unterstützung für den Asylbereich rund um das
Übergangswohnheim in Form einer neu einzurichtenden halben Stelle, die
vorrangig für Integration zuständig sein solle.
Die
WfW-Fraktion fordert ebenfalls, den Personalansatz in der Flüchtlingsbetreuung
kritisch zu hinterfragen.
Anmerkung:
Der
Asylbereich ist dem Fachbereich Ordnung und Soziales zugeordnet. Insgesamt sind
fünf Mitarbeitende (4,8 VZÄ) mit der gesetzlichen Aufgabenerfüllung im
Asylbereich befasst, wobei im Bedarfsfall die Möglichkeit bestünde, eine Stelle
ihrem Stundenumfang nach noch zu erweitern. Ein darüberhinausgehender
Personalbedarf besteht nicht.
3.2 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen regt eine statistische Auswertung der Daten aus der
Asyl-Praxis an, um die Steuerung der Integrationsprozesse zu verbessern.
Anmerkung:
Der Wunsch
von statistischen Auswertungen wird regelmäßig von den ehrenamtlich Tätigen des
Flüchtlingsnetzwerks Wassenberg an die Verwaltung herangetragen. Die
Bereitstellung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
3.3 Zur Förderung
der Integration von geflüchteten Menschen schlägt die WFW-Fraktion ein “Fest
der Kulturen“ in der Qualität des Schlemmermarktes vor.
4.
Stadtentwicklung,
Verkehr und Infrastruktur
4.1 Die
WfW-Fraktion regt die Einzeichnung von Verkehrsbuchten auf der Erkelenzer
Straße an, um das Abfließen des Verkehrs zu verbessern. Außerhalb der Buchten
solle ein absolutes Halteverbot eingeführt werden.
Anmerkung:
Eine
Parkraumbewirtschaftung, wonach lediglich in markierten Bereichen geparkt
werden darf, führt regelmäßig zum Wegfall von Abstellmöglichkeiten von PKW.
Gleichzeitig wird – so auch bereits im Bereich der Erkelenzer Straße geschehen
– vom für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Straßenverkehrsamt
des Kreises Heinsberg darauf hingewiesen, dass hierdurch eine Erhöhung der
gefahrenen Geschwindigkeit einhergeht. Die Verwaltung wird den Punkt gleichwohl
in der nächsten Verkehrsschau, die mit dem Kreisstraßenverkehrsamt Ende März
stattfindet, noch einmal thematisieren und sodann berichten.
4.2 Die
FDP-Fraktion regt an, zur Planung der Innenstadt wie auch der Bebauung in den
anderen Ortsteilen Ideenwettbewerbe über Hochschulen oder Fachhochschulen
durchzuführen.
Anmerkung:
Für die
Planung und Durchführbarkeit von Maßnahmen wird zunächst auf die grundlegende
Problematik verwiesen, die bereits zum Punkt 1.7 beschrieben wurde.
Ideenwettbewerbe können daher nicht zielführend sein, wenn bereits vorher die
grundlegende Durchführbarkeit von Maßnahmen nicht gegeben ist.
4.3 Die
FDP-Fraktion regt weitere Überlegungen zur Besiedlung mit definitionsgerechten
‘Tiny Houses‘ an.
Anmerkung:
Im Zuge
künftiger Bauleitplanverfahren ist im Einzelfall über die Ausgestaltung mit
weiteren ‘Tiny Houses‘ oder anderen Wohnkonzepten im politischen Diskurs zu
entscheiden.
4.4 Die
FDP-Fraktion regt ein schwimmendes Container-Hotel auf der Ophovener Seenplatte
an.
Anmerkung:
Hier ist
darauf hinzuweisen, dass für die Ophovener Seenplatte eine abgrabungsrechtliche
Erlaubnis vorliegt und sich die Seenplatte mindestens bis zur Beendigung der
Abgrabung nicht im Eigentum der Stadt Wassenberg befindet. Diese Umstände
stehen derzeit einer Umsetzung etwaiger Maßnahmen entgegen.
4.5 Die
FDP-Fraktion regt mehr Partizipation der Bürger:innen in den Bereichen Kunst,
Kultur, Städtebau und Wohnumfeld an.
Anmerkung:
Die
Verwaltung unterstützt den Vorschlag in im Einzelfall angemessenen und
konstruktiven Umfang. Im Zuge der Entwicklung der Vorentwurfsplanung für den
Skatepark wurden hiermit positive Erfahrungen gemacht. Es ist weiter angedacht,
Anwohner:innen darüber hinaus beispielsweise aktiv in das Spielstättenkonzept
einzubeziehen.
5. Klimaschutz und Nachhaltigkeit
5.1 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert, zukünftig bei allen An-, Um- oder Neubauten den
Effizienzstandard KfW-40 Plus zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Bei der
Planung und Umsetzung von An-, Um- und Neubauten werden die aktuellsten Regeln
der Technik und moderne Produkte berücksichtigt, die eine adäquate
Energieeffizienz aufweisen. Energetisch höherwertigere Lösungen werden in den
Planungsprozessen mitgedacht, müssen jedoch ebenfalls einer genauen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterliegen.
5.2 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes.
Anmerkung:
Eine Prüfung
und Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wassenberg soll im Laufe
des Jahres 2023 erfolgen.
5.3 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert, die geplanten PV-Anlagen nicht erst im Jahr
2024, sondern „schnellstmöglich“ zu errichten.
Anmerkung:
Sofern sich
Fördermöglichkeit ergeben, ist auch beabsichtigt, die geplanten PV-Anlagen
schnellstmöglich zu errichten. So erhalten jedenfalls noch in diesem Jahr die
neue multifunktionale Bürgerhalle Ophoven (Auftrag erteilt), das
Verwaltungsgebäude sowie die Grundschule Orsbeck geförderte PV-Anlagen
(Ausschreibungsverfahren laufen).
Sofern
Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen gewesen sind, ist eine
Auftragsvergabe über die im Haushalt 2023 ausgewiesenen
Ermächtigungsübertragungen möglich. Der Eigenanteil wird dann im Vorgriff auf
den Haushaltsansatz 2024 überplanmäßig bereitgestellt.
5.4 Die
WfW-Fraktion regt an, die Förderung von “Balkonkraftwerken“ auch in den
Folgejahren fortzuführen.
Anmerkung:
Das
Antragsverfahren zum aktuellen Förderprogramm wird am 01.03.2023 beginnen. Es
ist beabsichtigt, eine Fortführung des Programms in den Folgejahren von der
aktuellen Beteiligung abhängig zu machen.
6. Hochwasser und Katastrophenschutz
6.1 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen wünscht, dass unabhängig von Fördermitteln beim Deichbau
sowie bei der Deichpflege, -wartung und -kontrolle nachhaltige Maßnahmen
ergriffen werden.
Anmerkung:
Im Herbst 2022
hat die Verwaltung zusammen mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren
Naturschutzbehörde sowie der Bezirksregierung Köln sog. Deichschauen
durchgeführt und Handlungsfelder besprochen. Diese Deichschauen werden künftig
jährlich durchgeführt, woraus sich Maßnahmen ergeben werden. Darüber hinaus hat
der Rat einen Wideraufbauplan beschlossen, der investive Maßnahmen beinhaltet,
welche kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.
6.2 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen regt an, das Energiepotential an Fließgewässern (z.B.
durch Installation geeigneter Anlagen an den Wehren) zu nutzen.
Anmerkung:
Der
Wasserverband Eifel-Rur hat darüber informiert, dass die Rur eines von drei
Fließgewässersystemen in NRW ist, in denen eine Wiederansiedlung des Lachses
möglich ist. Entsprechend hat das Land NRW den Fluss als Wanderfischgewässer
priorisiert. Hier gelten besonders hohe Anforderungen an die Durchgängigkeit.
Wasserkraftanlagen würden die Wanderung von entsprechenden Fischen wie dem
Lachs oder der Meerforelle behindern. Insofern besteht keine Aussicht auf
Genehmigung eines solchen Vorhabens.
6.3 Die WfW-Fraktion regt an, dass Maßnahmen zur
Krisenbewältigung (im Rahmen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse)
überarbeitet sowie regelmäßig und gezielt trainiert werden.
7. Haushalt
7.1 Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Fortentwicklung und Verbreiterung der
wirtschaftlichen Basis des Kommunalhaushaltes und der Einnahmemöglichkeiten.
Weiter soll
dargelegt werden, wie zukünftige Investitionen ohne Steuererhöhungen finanziert
werden sollen.
Anmerkung:
Zu einer eine
Fortentwicklung und Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Kommunalhaushaltes
und der Einnahmemöglichkeiten ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der
wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen durch die Regelungen der
Gemeindeordnung NRW enge Grenzen gesetzt sind. Verstärkt wird dies nunmehr
durch die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz, die die Wirtschaftlichkeit
vieler kommunaler Tätigkeiten in Frage stellt. Für die pauschale Forderung
einer breiteren wirtschaftlichen Basis und neuer Einnahmemöglichkeiten werden
daher keine Ansatzpunkte gesehen.
Die
Verwaltung prüft jedoch bei allen konkreten Maßnahmen (wie z. B. bei der
Errichtung von PV-Anlagen) auch die Möglichkeiten zur Erzielung
wirtschaftlicher Vorteile.
Zur Frage der
Finanzierung künftiger Investitionen ohne Steuererhöhungen ist darauf
hinzuweisen, dass mit dem Haushalt 2023 bereits ein Investitionsprogramm für
die Jahre 2023 bis 2026 mit einem Volumen von rd. 20,1 Mio. € veranschlagt
worden, ohne hierfür auf Steuererhöhungen zurückgreifen zu müssen.
Analog zur
Entwicklung der Ergebnisplanung ergibt sich in der Finanzplanung der Jahre 2024
und 2025 jedoch eine Deckungslücke, die dann – wie in der Vergangenheit
wiederholt auch durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gefordert – durch
die Aufnahme neuer Kredite für Investitionen überbrückt werden soll. Nach einem
auf Grund der multiplen Krisensituationen erwartet schwierigen Planjahr 2024
steigt das geplante Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ab dem Jahr
2025 jedoch (u. a. durch gemäß den Orientierungsdaten des Landes vorgesehene
höhere Schlüsselzuweisungen und Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer)
wieder deutlich an. Das – auch ohne Steuererhöhungen – wieder positive Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit soll dann wie in den Vorjahren zur
Finanzierung der weiteren Investitionstätigkeit herangezogen werden, so dass ab
dem Jahr 2026 auch keine weiteren Kreditaufnahmen erforderlich sein sollen.
Auf Grund der
äußerst dynamischen aktuellen Situation können jedoch keine Aussagen über den
im Haushalt 2023 veranschlagten mittelfristigen Planungszeitraum hinaus
getroffen werden, und auch für die Haushaltsplanung 2024 wird die Haushaltslage
auf Grund der bis dahin erfolgten Entwicklungen vollständig neu beurteilt
werden müssen.
Die
Vermeidung von Steuererhöhungen ist jedoch nicht nur ein Ziel um
Einwohner:innen und Gewerbetreibende auch gerade in den aktuellen
Krisensituationen zu entlasten, sondern gem. den Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung
NRW (§ 77) besteht auch eine rechtliche Vorgabe, Steuererhöhungen nur als
letztes Mittel der Einnahmebeschaffung anzuwenden.
Falls in
zukünftigen Jahren weitere Haushaltskonsolidierungen erforderlich werden
sollten, so sind zunächst andere Maßnahmen zu treffen, wie z. B. eine Prüfung
der umfangreichen freiwilligen Leistungen der Stadt Wassenberg oder die
konsequente Nutzung aller Ermessensspielräume bei der Kalkulation kommunaler
Gebühren. So würde ein Mehrbedarf dann auch verursachungsgerecht umgelegt
werden, anstatt mittels einer Steuererhöhung pauschal alle Einwohner:innen zu
belasten.
Auf Nachfrage von
Bürgermeister Maurer ergeben sich keine Fragen oder Wortmeldungen.