Sitzung: 09.02.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: MV/FB3/002/2023
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben der
CDU-Fraktion vom 02.02.2021 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
02.06.2022 wurde beantragt, das Kreisstraßenverkehrsamt um Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen im Umfeld der Betty-Reis-Gesamtschule zu ersuchen; bei den
begehrten Anordnungen handelt es sich im Wesentlichen um die Einrichtung von
zeitlich befristeten sog. absoluten Haltverbotszonen (beide Anträge), der Anordnung
einer Höchstparkdauer von zwei Stunden vor dem Waldfriedhof (Antrag der
CDU-Fraktion) sowie der Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich Birkenweg
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).
Zur weiteren Begründung
wird auf die Anträge der Fraktionen verwiesen, die als Anlagen beigefügt sind.
II.
Zwischenzeitlich hat eine
Ortsbesichtigung des Kreisstraßenverkehrsamtes (KSVA) sowie der
Kreispolizeibehörde (KPB) stattgefunden. Der Bereich rund um die
Betty-Reis-Gesamtschule wurde mehrfach und zu unterschiedlichen Zeiten
aufgesucht und die Verkehrssituation beobachtet.
Dabei wurde vom KSVA
zunächst festgestellt, dass ein Parkdruck, der eine zeitliche Parkbeschränkung
rechtfertigen würde, zu keinem Zeitpunkt bestand. Auch nach Schulbeginn seien
noch ausreichend freie Parkflächen vorhanden. Parkverstöße seien nur in ganz
vereinzelten Ausnahmefällen festgestellt worden.
Nennenswerte Unfalllagen
rund um die Gesamtschule in einer 3-Jahres-Betrachtung liegen nicht vor.
Das KSVA teilt zudem mit,
die Gehwege an den Straßen Birkenweg und An der Kreuzkirche seien ausreichend
breit ausgebaut und eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern, die zu Fuß
unterwegs seien, durch Hol- und Bringverkehr habe nicht festgestellt werden
können.
Im Ergebnis halten KSVA
und KPB die Anordnungen von zeitlich eingeschränkten sog. absoluten
Haltverboten in den Bereichen rund um die Betty-Reis-Gesamtschule aufgrund der
vorgefundenen Situation für nicht erforderlich. Sollte dies gleichwohl
gewünscht werden, weist das KSVA darauf hin, dass dies Halteverbote zum einen
auch für die Anwohnenden der betroffenen Straßen gelte, die frühzeitig
entsprechend zu informieren seien, zum anderen darauf zu achten sei, dass die
zeitliche Befristung der Haltverbote im Schulumfeld einheitlich erfolge.
Die Einrichtung einer
Einbahnstraße auf dem Birkenweg (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
wird vom Kreisstraßenverkehrsamt abgelehnt, da auf einer Fahrbahn ohne
Gegenverkehr automatisch höhere Geschwindigkeiten erzeugt würden.
Ergänzend wird diesseits
darauf hingewiesen, dass im Bereich der Parkfläche vor dem Waldfriedhof im
Zeitraum 8 Uhr bis 16 Uhr lediglich ein zeitlich befristetes Parken (zwei
Stunden) entsprechend der vorhandenen Anordnung zulässig ist (Antrag der
CDU-Fraktion), das auch vom Ordnungsdienst der Stadt überwacht wird.
Parkverstöße wurden hier bislang bei den durchgeführten Kontrollen in
vereinzelten Fällen festgestellt.
Aus Sicht der Verwaltung
könnte ein sog. absolutes Haltverbot im Zeitraum 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr auf den Straßen Birkenweg und An der Kreuzkirche
angeordnet werden, um den gewünschten Erfolg, ein Halten von schulbedingtem
Hol- und Bringverkehr zu unterbinden und damit das Verkehrsaufkommen im
unmittelbaren räumlichen Umfeld zu reduzieren, zu erreichen.
Die Schulleitung der
Betty-Reis-Gesamtschule wäre mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
einverstanden.
Der Rat mag sich
erklären, ob und bejahendenfalls in welcher Weise eine Anordnung beim
Kreisstraßenverkehrsamt beantragt werden soll.
Stadtverordneter Peters
verliest einen Antrag zur Sache gem. § 17 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse (Anlage 5). Hier
lautet die Eingabe der CDU-Fraktion:
Das Straßenverkehrsamt des
Kreises Heinsberg wird ersucht, auf den Straßen „Birkenweg“ und „An der
Kreuzkirche“ im Zeitraum montags bis freitags von 7:00 – 8:00 Uhr sowie 13:00 –
15:30 Uhr ein absolutes Halteverbot (absolutes Halteverbot-Zeichen VZ 283)
anzuordnen.
Fragen aus der Mitte des
Rates werden von Bürgermeister Maurer umfassend beantwortet.
Bürgermeister Maurer lässt
über den Antrag zur Sache der CDU-Fraktion abstimmen.
Beschluss: (einstimmig)
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg wird ersucht,
auf den Straßen „Birkenweg“ und „An der Kreuzkirche“ im Zeitraum montags bis
freitags von 7:00 – 8:00 Uhr sowie 13:00 – 15:30 Uhr ein absolutes Halteverbot
(absolutes Halteverbot-Zeichen VZ 283) anzuordnen.
Der
Rat und die Verwaltung verständigen sich darauf, dass die Verkehrssituation
weiter beobachtet und ggf. noch nachgebessert wird, soweit die beabsichtigte
Verkehrslenkung nicht erreicht werden kann.