Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

I.

 

Mit Schreiben vom 22.09.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Marienstraße (K21) in Ophoven, Höhe Hausnummer 33 bis Pastorat (Fahrtrichtung aus Steinkirchen), zur Beseitigung einer potentiellen Gefahrenstelle der Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund der Parksituation in dem benannten Bereich sei ein Passieren von Fahrzeugen im Begegnungsverkehr nicht möglich, wodurch das Überfahren des dortigen Bürgersteiges vorkomme und damit eine Gefährdung von Fußgängern einhergehe.

 

II.

 

Zwischenzeitlich hat eine Ortsbesichtigung des Kreisstraßenverkehrsamtes sowie der Kreispolizeibehörde stattgefunden. Im Rahmen der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit war festzustellen, dass der rechte Fahrbahnrand aus Fahrtrichtung Kempen kommend rege als Parkfläche genutzt wird, wodurch Verkehrsteilnehmende gezwungen sind, unter Sichteinschränkung im Bereich der Gegenfahrspur ihre Fahrt fortzusetzen. Dies führt wiederum dazu, dass ein Begegnungsverkehr PKW/Linienbusverkehr jedenfalls auf der Straßenfläche nicht möglich ist, wenn der aus Richtung Steinkirchen kommende Verkehr nicht geringfügig über den abgesenkten Bordstein ausweichen kann.

Zu einer nennenswerten Unfalllage ist es an der Örtlichkeit bislang nicht gekommen.

Aus Sicht des Kreisstraßenverkehrsamtes sowie der Kreispolizeibehörde ist das Aufstellen von Pfosten ohne eine vorherige Parkraumbewirtschaftung nicht geboten.

Aus Sicht der Verwaltung könnte eine solche Parkraumbewirtschaftung dergestalt vorgenommen werden, dass in entsprechend ausgewiesenen Bereichen (auf Höhe Marienstraße 38) am rechten Fahrbahnrand auf der Marienstraße aus Fahrtrichtung Kempen in Fahrtrichtung Steinkirchen ein Haltverbot angeordnet wird.

Der Rat mag sich erklären, ob eine entsprechende Anordnung beim Kreisstraßenverkehrsamt beantragt werden soll.

 

Stadtverordneter Peters verliest einen Antrag zur Sache gem. § 17 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse (Anlage 4). Hier lautet die Eingabe der CDU-Fraktion:

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg wird ersucht, auf der Marienstraße (K21) in

Ophoven in entsprechend ausgewiesenen Bereichen – auf Höhe Marienstraße 38 – am rechten Fahrbahnrand auf der Marienstraße aus Fahrtrichtung Kempen in Fahrtrichtung Steinkirchen ein Halteverbot anzuordnen.

 

Fragen aus der Mitte des Rates werden von Bürgermeister Maurer umfassend beantwortet.

 

Bürgermeister Maurer lässt über den Antrag zur Sache der CDU-Fraktion abstimmen.

 

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg wird ersucht, auf der Marienstraße (K21) in Ophoven in entsprechend ausgewiesenen Bereichen – auf Höhe Marienstraße 38 – am rechten Fahrbahnrand auf der Marienstraße aus Fahrtrichtung Kempen in Fahrtrichtung Steinkirchen ein Halteverbot anzuordnen.